Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Ina am 14. Januar 2015, 06:59:53
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Gestern kam ja meine RSB - auf meinem Konto ist noch eine Pfändung, die der Gläubiger damals nicht runternehmen wollte.
Wurde nur ruhend gestellt. Wie kriege ich das denn jetzt weg`? Den Beschluss der Bank zeigen und um Entfernung beten?
Was ist, wenn die das nicht machen?
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"Wurde nur ruhend gestellt. Wie kriege ich das denn jetzt weg`? Den Beschluss der Bank zeigen und um Entfernung beten?"
- Da die Kontopfändung nie beseitigt wurde, lebt diese nunmehr wieder auf. Entweder der Gläubiger zieht die Pfändung zurück oder es sollte umgehen bei einer andern Bank ein Konto eingerichtet werden.
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Ja, aber wann war die Pfändung, wann war die Stellung des Insolvenzantrags und ist es eine Regel- oder Verbraucherinsolvenz?
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Ja, aber wann war die Pfändung, wann war die Stellung des Insolvenzantrags und ist es eine Regel- oder Verbraucherinsolvenz?
Pfändung war vor der Stellung des Antrages, Gläubiger wurde auch ganz normal ins Verzeichnis aufgenommen, Regelinsolvenz. Er hat damals gesagt, dass er die Pfändung "ruhend" stellen würde.
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Pfändung war vor der Stellung des Antrages,
Geht das genauer?
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Die Pfändung ging im Zuge der bevorstehenden Inso einher.
Sie war auf dem Konto und dann wurde das Verfahren in Gang gesetzt. Vor Stellung des Antrages.
LG