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Autor Thema: Pflichtverteidigergebühr zahlbar trotz restschuldbefreiung im regelinso??  (Gelesen 3004 mal)

doelle40

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guten tag,
mir wurde im august 2009 bereits die restschuldbefreiung erteilt.im september erhalte ich jetzt eine rechnung bezüglich pflichtverteidigergebühren in höhe von 2.450,84€ zu diesem regelinsolvenzverfahren. ist das üblich und müssen sie einer ratenzahlung zustimmen??
vielen dank für eure antwort
l.g. frank
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paps

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Re: Pflichtverteidigergebühr zahlbar trotz restschuldbefreiung im regelinso??
« Antwort #1 am: 26. September 2010, 20:34:54 »

... rechnung bezüglich pflichtverteidigergebühren in höhe von 2.450,84€ zu diesem regelinsolvenzverfahren...
Wieso Pflichtverteidigung?
Ist doch im RI Verfahren nicht notwendig.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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