Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: doelle40 am 26. September 2010, 18:10:57
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guten tag,
mir wurde im august 2009 bereits die restschuldbefreiung erteilt.im september erhalte ich jetzt eine rechnung bezüglich pflichtverteidigergebühren in höhe von 2.450,84€ zu diesem regelinsolvenzverfahren. ist das üblich und müssen sie einer ratenzahlung zustimmen??
vielen dank für eure antwort
l.g. frank
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... rechnung bezüglich pflichtverteidigergebühren in höhe von 2.450,84€ zu diesem regelinsolvenzverfahren...
Wieso Pflichtverteidigung?
Ist doch im RI Verfahren nicht notwendig.