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Autor Thema: Rechtskraft Resctschuldbefreiung  (Gelesen 2064 mal)

GuentherN

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Rechtskraft Resctschuldbefreiung
« am: 31. März 2015, 11:53:06 »

Hallo Leute,

vllt. kann mir einer von euch weiterhelfen. Meine Gläubiger wurden benachrichtigt und haben 14 Tage Zeit sich zu meiner RSB zu äußern. Dann wird mir die RSB erteilt und dann dauert es wohl noch 14 Tage bis die RSB rechtskräftig ist. Meine Frage: Wieso ist die RSB nicht mit sofortiger Wirkung gültig. Warum dauert es nochmal 14 Tage bis zur Rechtskraft?
Gespeichert
 

eidechse

Re: Rechtskraft Resctschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 31. März 2015, 14:06:59 »

Die RSB wird durch Gerichtsbeschluss erteilt. Gegen diesen gibt es ein Rechtsmittel. Von Rechtskraft spricht man bei Gerichtsbeschlüssen erst dann, wenn sie durch ordentliche Rechtsmittel nicht mehr angegriffen werden können.
Gespeichert
 
 

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