"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 4473 mal)

sternschnuppe 35

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Restschuldbefreiung
« am: 17. März 2013, 17:36:49 »

Hallo ihr lieben, bitte um eure Hilfe!
Habe ein schreiben vom Gericht bekommen In dem es um die restschuldbefreiung geht.
Dort steht drin , in obiger Angelegenheit wird mitgeteilt, dass alle Kosten gezahlt wurden.
Was genau heist das und wie geht es weiter???????????????????

Gespeichert
 

Pferdemetzger

  • Gast
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 17. März 2013, 20:22:42 »

...ich verstehe ihre Frage nicht.

Dort steht drin , in obiger Angelegenheit wird mitgeteilt, dass alle Kosten gezahlt wurden.
Was genau heist das und wie geht es weiter???????????????????


Ich würde mal sagen, das halt alle Kosten bezahlt sind, welche die obrig genannte Angelegenheit betreffen.
Gespeichert
 

waldi

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 17. März 2013, 20:31:56 »

Zitat
Habe ein schreiben vom Gericht bekommen In dem es um die restschuldbefreiung geht.
Ja - und was steht da genau?
Ist die RSB erteilt?
Die 6 Jahre dürften ja jetzt grad' vorbei sein.
Gespeichert
 

sternschnuppe 35

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 17. März 2013, 20:39:47 »

 Hallo Waldi, dort steht nur das alle kosten gezahlt wurden.
Jetzt weis ich nicht wie es weiter geht!
Gespeichert
 

waldi

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 18. März 2013, 08:27:09 »

Ist doch gut, wenn alle Kosten bezahlt sind, oder?

Aber nochmal, Du schreibst, dass es um die Restschuldbefreiung geht.
Ist das reine Interpretation? Oder steht das wirklich dort? Und WIE steht es dort?
Gespeichert
 

Pferdemetzger

  • Gast
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 18. März 2013, 11:41:24 »

Vermutlich wurde nur mitgeteilt, das zum Abschluss des Verfahrens alle Kosten: TH und Gerichtskosten aus der Masse beglichen wurden und somit in Kürze die Restschuldbefreiung, solange keine Versagensgründe vorliegen, erteilt wird.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz