"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 3417 mal)

Dortmund12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Restschuldbefreiung
« am: 03. März 2014, 12:15:13 »

 :dntknw:
Hallo an Alle,
ich habe vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, in dem ich
die Restschuldbefreiung beantragen kann. Laut Treuhänder ist
genug Masse erwirtschaftet worden.
Was bedeutet das jetzt für mich und wie geht es jetzt weiter?

Vielen Dank im vorraus.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 03. März 2014, 12:22:08 »

Es kommt darauf an, in welchem Verfahrensabschnitt Sie sich befinden:

- Im eröffneten Insolvenzverfahren: Dann wäre im Schlusstermin ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB durch Sie möglich.

- In der Wohlverhaltensphase: Dann wäre jederzeit ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung durch Sie möglich. 

Mit Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung wäre das Restschuldbefreiungsverfahren somit beendet.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Dortmund12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 03. März 2014, 12:33:36 »

Also, beim Insolvenzberater war ich 2008
und das Insolvenzverfahren wurde am 04.02.2009
beim Amtsgericht eröffnet.
Seitdem wurde mir ja immer der pfändbare Teil
meines Lohnes abgezogen.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 03. März 2014, 16:28:09 »

Der Verfahrensstand ist wichtig. Einfach mal bei Insolvenzbekanntmachungen nach dem letzten Eintrag sehen. Wenn das Verfahren aufgehoben ist, Antrag auf vorzeitige RSB stellen. Ansonsten beim Amtsgericht nachfragen, wann mit dem Schlusstermin zu rechnen ist und dann den Antrag stellen.
Gespeichert
 

Dortmund12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 03. Oktober 2014, 11:15:03 »

 :cheesy:

So, ich bins mal wieder....

Nachdem ich im Juni (!!!) den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hatte, ist mir am
01.10. vom Amtsgericht ein Beschluss über Selbige zugestellt worden.

Darin steht welche Vergütung der TH bekommt. Und eine Rechtsmittelbelehrung, aber ich nehme
mal an, dass ich diese nicht mehr brauche, oder?

Ist die Insolvenz damit für mich abgehakt??


Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2014, 11:36:43 »

Hört sich an wie:

Herzlichen Glückwunsch!!!
Gespeichert
 

Dortmund12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2014, 12:15:49 »

 :juchu:

Das hört sich für mich wirklich vielversprechend an.

Vielen lieben Dank für die wertvollen Tipps und Beratungen, die ich von
Euch erhalten habe.

Dieses Forum ist echt super !!!!!!!!

 :thumbup:
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2014, 12:25:59 von Dortmund12 »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz