Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Dortmund12 am 03. März 2014, 12:15:13
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:dntknw:
Hallo an Alle,
ich habe vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, in dem ich
die Restschuldbefreiung beantragen kann. Laut Treuhänder ist
genug Masse erwirtschaftet worden.
Was bedeutet das jetzt für mich und wie geht es jetzt weiter?
Vielen Dank im vorraus.
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Es kommt darauf an, in welchem Verfahrensabschnitt Sie sich befinden:
- Im eröffneten Insolvenzverfahren: Dann wäre im Schlusstermin ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB durch Sie möglich.
- In der Wohlverhaltensphase: Dann wäre jederzeit ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung durch Sie möglich.
Mit Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung wäre das Restschuldbefreiungsverfahren somit beendet.
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Also, beim Insolvenzberater war ich 2008
und das Insolvenzverfahren wurde am 04.02.2009
beim Amtsgericht eröffnet.
Seitdem wurde mir ja immer der pfändbare Teil
meines Lohnes abgezogen.
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Der Verfahrensstand ist wichtig. Einfach mal bei Insolvenzbekanntmachungen nach dem letzten Eintrag sehen. Wenn das Verfahren aufgehoben ist, Antrag auf vorzeitige RSB stellen. Ansonsten beim Amtsgericht nachfragen, wann mit dem Schlusstermin zu rechnen ist und dann den Antrag stellen.
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:cheesy:
So, ich bins mal wieder....
Nachdem ich im Juni (!!!) den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hatte, ist mir am
01.10. vom Amtsgericht ein Beschluss über Selbige zugestellt worden.
Darin steht welche Vergütung der TH bekommt. Und eine Rechtsmittelbelehrung, aber ich nehme
mal an, dass ich diese nicht mehr brauche, oder?
Ist die Insolvenz damit für mich abgehakt??
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Hört sich an wie:
Herzlichen Glückwunsch!!!
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:juchu:
Das hört sich für mich wirklich vielversprechend an.
Vielen lieben Dank für die wertvollen Tipps und Beratungen, die ich von
Euch erhalten habe.
Dieses Forum ist echt super !!!!!!!!
:thumbup: