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Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 3451 mal)

Rieke46

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Restschuldbefreiung
« am: 02. November 2014, 08:13:41 »

Hallo zusammen,
mein IV wurde am 7.8.2008 eröffnet.In Kürze wird das Gericht über Erteilung der RSB entscheiden.
Jetzt habe ich zum 1.mal vom TH einen Fragebogen bekommen den ich ausfüllen muss z.b. Arbeitgeber ,Nachweise über Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide,eventuelle Abfindungen und akuelle  Adresse u.s.w.Ich habe dem TH aber die ganzen Jahre jeden Monat die Gehaltsabrechnungen zugeschickt,also bis zum august 2014. Er hat dann mir wiederum mitgeteilt was ich zu überweisen habe,was ich dann naturlich auch gemacht habe.Steuerbescheide liegen ihm bis 2010 vor ,dann musste ich die Steuererklärung selber machen.

Ich weiss jetzt gar nicht welche Nachweise meint der Aktuelle oder rückwirkend von 6 Jahren?

Bin total verunsichert .weil in dem Schreiben vom TH  auch steht,das ich die bevorstehende RSB
gefährde ,wenn ich meine Auskunftspflicht verletzte.

Hat da vielleicht jemand einen Rat?
Wäre echt dankbar für eine Antwort.

Liebe grüße
 

Rieke46
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 02. November 2014, 11:30:11 »

Stand des Insolvenzverfahrens? Wurde es irgendwann aufgehoben?
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Rieke46

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 02. November 2014, 14:27:04 »

Hallo insokalle,
ja Verfahren wurde am 7.2.2011 augehoben und in www.insolvenzbekanntmachungen steht das in Kürze über die Erteilung der RSB entschieden werden soll.
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 02. November 2014, 15:32:02 »

Wenn das Verfahren aufgehoben war, gelten die Obliegenheitspflichten des § 295 InsO. Diese Obliegenheiten gelten während der Laufzeit der Abtretungserklärung. Da die 6 Jahre aber um sind, können Sie keine Obliegenheiten mehr verletzen. Eine Versagung der RSB ist daher nicht möglich, wenn Sie ihm jetzt keine Auskünfte erteilen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie Textbausteine zugeschickt bekommen haben. Im Grunde ist die Anfrage bedeutungslos.

Um des lieben Friedens willen können Sie ihn fragen, was er noch haben will, wo ihm sämtliche Unterlagen vorliegen und nun die 6 Jahre um sind und damit keine Obliegenheitspflichten mehr bestehen.
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Rieke46

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 02. November 2014, 18:29:36 »


 Danke,für die Antwort ich denke er braucht das vielleicht für den
 Schlussbericht,aber noch steht die Entscheidung des Gerichts über
die Erteilung der RSB ja auch noch aus .Deswegen beunruhigt mich die Sache schon.
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eidechse

Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 03. November 2014, 12:49:20 »

Wenn jetzt auf einmal ein Fragebogen kommt und die ganze Zeit vorher nicht, dann könnte ich mir vorstellen, dass der TH seine Praxis umgestellt hat und nunmehr von Schuldnern regelmäßig bestimmte Angaben auf Fragebogenbasis anfordert. Ich habe mitbekommen, dass aufgrund der Änderungen der InsO und der Erwerbsobliegenheiten im gesamten Verfahren so einige TH/IV jetzt zu so etwas über gehen. Ist es so, liegt die Vermutung nahe, dass Sie sozusagen durchs Raster gerutscht sind und einen solchen Fragebogen erhalten haben, obwohl das für Sie gar nicht mehr maßgeblich ist.

Von daher evtl. mal beim TH anrufen und nachfragen. Sollten damit schlechte Erfahrungen gemacht worden sein, ein kurzes Schreiben oder E-Mail.
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Rieke46

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 03. November 2014, 16:49:19 »

Hallo Eidechse,
danke erstmal für die Antwort, habe angerufen beim 1. mal sagte man mir das wäre
alles richtig ich solle aktuelle Lohnabrechnungen einreichen. dann habe ich heute nochmal angerufen
 und hatte die Dame dran die sonst auch immer im Sekretariat ist,die sagte mir das die Kollegin das fälschlicherweise an mich geschickt hatte die haben alle Unterlagen von mir und der zuständige
Sachbearbeiter hätte auch schon den Schlussbericht geschrieben. Sie hat in meine Akte geschaut und hat das vermerkt bzw. gekänzelt.Danke Ihre Vermutung war goldrichtig.
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