Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: wolodia am 27. Januar 2009, 12:18:01

Titel: Restschuldbefreiung erhalten, aber Beigeschmack
Beitrag von: wolodia am 27. Januar 2009, 12:18:01
Hallo an Alle,
Ende  August 08 endete meine WVP. Die Mitteilung darüber erhielt ich Ende September 08 mit der Aussage, daß alle Gläubiger nochmals angehört werden, ob Restschulbefreiung erteilt werden kann. Ende Dezember 08kam dann endlich vom Insolvenzgericht die Mitteilung, daß die Restschuldbfreiung erteilt wurde.  :juchu:
Es wurde aber auch mitgeteilt daß ein Gläbiger versucht hat, mir die RSB zu versagen. Nun bin ich schon einen ganze Weile am Grübeln wer das sein könnte.  :gruebel:

Ich muß dazu sagen, das ich meine Inso  fast alleine durchgezogen habe, (hatte in den ganzen Jahren nur 2 mal persönlichen Kontakt mit IV und vielleicht 6-7 mal mit Sekretärinnen) und damit auch ganz offen umgegangen bin. Ich bin die ganze Zeit selbständig geblieben und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Gabs mal Probleme mit FA oder ähnliches, bin ich hin und hab alles geklärt. Man hat ja keine Lust wieder in den Strudel zu geraten.....
Nun ja, ich bin riesig froh, daß ich es geschafft habe und habe diesen Termin herbeigesehnt, aber wo er dann da war, war ich doch etwas geknickt, daß jemand meine Bemühungen NIE WIEDER SCHULDEN zu machen nicht honoriert.
Ich bin permaneter Barzahler, und nutze meine EC-Karte eigentlich nur zum abheben. Durch meine INSO habe ich mir einen strikten Zahlplan erarbeitet der mir ganz klar sagt wann ich wieviel Geld für was brauche.
Was meint Ihr: Bekommt man das raus, wer mir ans "Leder" wollte? Soll ich da weiter nachbohren, oder weckt mann damit nur schlafende Hunde? Ich hatte eigentlich keine Lust mehr mit demInso-Gericht Kontakt zu haben. 

LG wolodia
Titel: Re: Restschuldbefreiung erhalten, aber Beigeschmack
Beitrag von: lucca_m am 27. Januar 2009, 13:00:58
Lassen Sie es. Sie haben die RSB und dammit kann keiner mehr Vollstrecken. Sie dürfen aber den einen oder anderen Gläubiger auch bezahlen, wenn Sie das möchten iund können.

Dass Sei nie wieder Schulden machen, interessiert keinen und da gibt es auch nichts zu honorieren, vielleicht nur vor Gott.

sie haben Ihre Obliegenheiten erfüllt und das sit honoriert worden, was wollen Sie mehr.
Titel: Re: Restschuldbefreiung erhalten, aber Beigeschmack
Beitrag von: dobberstein am 27. Januar 2009, 13:34:22
Wie schrieb doch einst Thofa :" Die Rücksicht auf negative Erinnerungen ist ein Luxus, den sich Insolvente idR. nicht leisten können".
Deshalb schau voraus.
Hinter Dir gehts abwärts und vorwärts steil bergauf.
Titel: Re: Restschuldbefreiung erhalten, aber Beigeschmack
Beitrag von: paps am 27. Januar 2009, 22:02:43
Wenn es beim Versuch geblieben ist, ist es doch o.k.
Wurde ein Antrag gestellt, der begründet ist, hätten Sie gehört werden müssen.

Sie können, wenn es Sie wirklich interessiert, auch Einsichtnahme in die Insoakte nehmen.