Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: future08 am 11. Februar 2013, 17:36:59
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Hallo, bin neu hier und habe ein Problem,
habe im letzten Jahr meine RSB erhalten dies Ordnungsgemäß auch der Schufa gemeldet. Jetzt nach 1 Jahr bekam ich ein Schreiben vom GV, nichteinmal an meinem Wohnort sondern an meine getrennt lebende Frau gerichtet, mit der Aufforderung eines 4stelligen Geldbetrag und der Androhung der Zwangsvollstreckung. Ich habe Ihm den Gerichtsbeschluss zugesand und Ihm mitgeteilt das ich seit 1 Jahr RSB bin. Er meinte, dass materiellrechtliche Einwände nicht zu prüfen hat und ich dies an den Gläubigervertreter tun müsste.
Der Betrag und Ursache stammt vor der Eröffnung der PI, darf ein Gläubiger nach RSB diesen Betrag über den GV eintreiben und welche Reaktion sollte ich hier anwenden.
Vielen Dank vorab
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Sofern es sich nicht um einen sog. Deliktsgläubiger (http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html) handelt, dessen Forderung von der RSB ausgenommen ist, sollten Sie diesen Gläubiger unverzüglich unter Androhung einer sonst erfolgenden Vollstreckungsgegenklage auffordern, die Vollstreckung einzustellen. Was auch Ihre Frage beantwortet.