Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: LoonaBlue am 18. Mai 2017, 19:14:10
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Hallo ihr Lieben,
ich wuerde sagen, bin kurz vor der Ziellinie (Verfahren eroeffnet 28.04.2011), denn heute stand folgender Eintrag unter insolvenzbekanntmachungen.de :
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 08.06.2017 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Nun meine Frage :
werden die Gläubiger direkt vom Gericht angeschrieben, um sie über das Ende der Abtretungserklaerung zu informieren und die Möglichkeit Anträge auf Versagung zu stellen? Oder hätten sich diese das sozusagen als Vermerk in ihren eigenen Akten oder im Kalender notieren müssen?
Vielen Dank fuer euer "Wissen"!
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Die Gläubiger wurden bei mir nicht angeschrieben.
Sie müssten die Veröffentlichungen verfolgen.
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Gibt's noch mehr oder andere Erfahrungen? ...
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Bei mir(regelinsolvenz) wurde es auch nur im Internet veröffentlicht. Lediglich der TH und ich bekamen diese Mitteilung postalisch.
LG