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Autor Thema: Restschuldbefreiung in England  (Gelesen 4222 mal)

arnehl

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Restschuldbefreiung in England
« am: 25. Mai 2009, 01:25:43 »

Hallo,

Nein ich will keine werbung machen sondern habe nur eine Frage.

Ich bin Deutscher und lebe seit 3 Jahre in England. Ich habe in England die Insolvenz am 2.6.2008 beantrtagen müssen. Man ist in England automatsich nach 12 Monaten Restschuldbefreit. Jetzt meine frage wodrauf ich leider kein Andwort find.
Bekommt man dafür ein Extra schreiben vom Gericht oder langt das Urteil über die eröffnung?
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paps

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Re: Restschuldbefreiung in England
« Antwort #1 am: 25. Mai 2009, 17:37:36 »

Keine Ahnung.

Aber, da die Befreiung ja auch in D wirken soll, müßten Sie schon soetwas wie ein Urteil bekommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

arnehl

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Re: Restschuldbefreiung in England
« Antwort #2 am: 26. Mai 2009, 08:58:35 »

Hallo,

so bin jetzt den einfachen weg gegeangen und habe mal beim Gericht angeruffen...  Warum bin ich nicht gleich drauf gekommen... :gruebel:

Also ich kann mir das Urteil bestätigen lassen. Das kostet 60 GBP. Für jede Kopie 5 GBP. Automatisch erhalte ich nix und kann das max 2 wochen vorher beantragen. Mehr infos hier
http://www.insolvency.gov.uk/guidanceleaflets/Guides.htm

thx all Arne
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