Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: arnehl am 25. Mai 2009, 01:25:43
-
Hallo,
Nein ich will keine werbung machen sondern habe nur eine Frage.
Ich bin Deutscher und lebe seit 3 Jahre in England. Ich habe in England die Insolvenz am 2.6.2008 beantrtagen müssen. Man ist in England automatsich nach 12 Monaten Restschuldbefreit. Jetzt meine frage wodrauf ich leider kein Andwort find.
Bekommt man dafür ein Extra schreiben vom Gericht oder langt das Urteil über die eröffnung?
-
Keine Ahnung.
Aber, da die Befreiung ja auch in D wirken soll, müßten Sie schon soetwas wie ein Urteil bekommen.
-
Hallo,
so bin jetzt den einfachen weg gegeangen und habe mal beim Gericht angeruffen... Warum bin ich nicht gleich drauf gekommen... :gruebel:
Also ich kann mir das Urteil bestätigen lassen. Das kostet 60 GBP. Für jede Kopie 5 GBP. Automatisch erhalte ich nix und kann das max 2 wochen vorher beantragen. Mehr infos hier
http://www.insolvency.gov.uk/guidanceleaflets/Guides.htm
thx all Arne