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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Restschuldbefreiung ist am 25.09.12 ende.  (Gelesen 3689 mal)

pfanne

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Restschuldbefreiung ist am 25.09.12 ende.
« am: 29. Februar 2012, 22:18:19 »

Hallo zusammen,habe mal eine Frage!
Meine Freundin ist in der Restschuldbefreiung und diese endet am 25.09.2012. Jetzt will sie ein Haus kaufen mit ihrem Mann, welches in einer Zwangsversteigerung steht.Sie hat sogar einen Kredit von der Bank erhalten,trotz Insolvenz.Die haben sich eine Schufa eingeholt und dort steht sie garnicht drin,es stehen definitiv keine Schulden drin,hat einen score von 96,9%. Wieso steht sie wohl nicht in der Schufa?
Ich kann mir das nur so vorstellen,: sie hat während ihrer Insolvenz geheiratet und hat dann den Namen ihres Mannes angenommen. Sie war vorher auch schon mal verheiratet und ist mit ihrem vorherigen Namen in die Inso gegangen.Beim Gericht steht sie noch in der Bekanntmachung mit ihrem damaligen Namen drin,der neue Ehename taucht nirgens wo auf.Ist das nicht alles kurios? Da sie nicht in der Schufa steht,hat sie ein Immobilienkredit erhalten!!!!!Hammer oder?
Was passiert jetzt mit dieser Immobilie wenn sie und ihr neuer Mann es kaufen? Der Mann hat keine Schulden und auch keine Inso. Wiegesagt ,sie ist in der Restschuldbefreiung!!!!
Hoffe auf Antwort,vieln Dank.
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung ist am 25.09.12 ende.
« Antwort #1 am: 29. Februar 2012, 23:38:27 »

Was passiert jetzt mit dieser Immobilie wenn sie und ihr neuer Mann es kaufen?

- nichts. Vermögensbildung ist in der Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiungsverfahren) möglich. Der Treuhänder hat hier keinen Zugriff mehr. 

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pfanne

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Re: Restschuldbefreiung ist am 25.09.12 ende.
« Antwort #2 am: 01. März 2012, 08:33:43 »

Danke für die Antwort.Aber es ist doch so,dass die Treuhändlerin kurz vor Ende noch ein Bericht zum Gericht schreiben muß und dann merkt das Gericht ja,dass meine Freundin ja mit im Grundbuch steht, da sie ja auch die neue Adresse angeben muss.Und sie sagte mir auch,das sie einmal im Jahr Post vom Treuhändler erhält wo sie ihre Vermögen darlegen muss und dann müßte sie ja theoretisch auf dem Fragebogen antworten;:Immobilie vorhanden!!!!
Und wieso kann es sein,dass sie überhaupt nicht in der Schufa steht?
Für antworten wären wir sehr dankbar,da die Zwangsversteigerung des Häuschen naht und sie hat Angst,dass es wieder gepfändet wird,wenn das ein der Gläubiger rausbekommt.
Vielen dank
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung ist am 25.09.12 ende.
« Antwort #3 am: 01. März 2012, 13:33:08 »

Für antworten wären wir sehr dankbar,da die Zwangsversteigerung des Häuschen naht und sie hat Angst, dass es wieder gepfändet wird, wenn das ein der Gläubiger rausbekommt.

-> in der sog. Wohlverhaltensphase (die Zeit nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren) hat der Insolvenzschuldner wieder das alleinige Verwaltungs- und Verfügungsrecht über sein (Neu)Vermögen. Der Treuhänder kann also nicht pfänden. Auch die Insolvenzgläubiger können nicht pfänden. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, ist ja ohnehin keine Pfändung mehr möglich. Ein Problem wäre also nur gegeben, wenn

a) das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde
b) die Restschuldbefreiung versagt würde.

Die SCHUFA ist eine privatrechtliche Organisation die Daten über Menschen speichert oder eben auch nicht. Verbindlich ist die SCHUFA nicht.  Normalerweise werden aber die harten Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis (EV / HB / InsO) automatisch der SCHUFA gemeldet und auch dort vermerkt. Weshalb das nicht erfolgte vermag ich nicht zu sagen.

Ob die Tatsache, dass ein Restschuldbefreiungsverfahren anhängig ist, von einem Kreditnehmer der Bank gegenüber verschwiegen werden kann, die Bank also ohne Kenntnis darüber einen Kredit gewährt, ist sicherlich zu bedenken.

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