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Autor Thema: RestschuldBefreiung schon 2012 jetzt Probleme?  (Gelesen 3300 mal)

DieHoffnungstirbtzuletzt

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RestschuldBefreiung schon 2012 jetzt Probleme?
« am: 30. Oktober 2016, 17:27:35 »

Ich habe einen Brief eines Inkassounternehmens für eine Forderung von 2004 bekommen . Auf einmal wollen die wieder Geld. Ich habe denen meinen Beschluss über die Restschuldbefreiung zugeschickt . Jetzt haben die geschrieben das sie DEN Beschluss nicht anerkennen. Weil mein Geburtsdatum darauf fehlt ... bzw das Geruht es im Beschluss nicht  angegeben wurde.

Die meinen es ist nicht zweifelsfrei erkennbar das es da tatsächlich um mich geht ... von wegen es gibt genug andere Leute die den selben Namen tragen ...

Ist bei euch am auf dem Beschluss das Geburtsdatum ? Ist das richtig was die Schreiben ???
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hurts

Re: RestschuldBefreiung schon 2012 jetzt Probleme?
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2016, 08:37:39 »

Wie lustig. Im Beschluss steht tatsächlich nicht das Geburtsdatum. In der öffentlichen Bekanntmachung (insolvenzbekanntmachungen.de)
aber schon. Komisch.
Also entweder verweisen Sie darauf. Über das Aktenzeichen lässt sich die Verknüpfung ja leicht herstellen.
Auf der anderen Seite ist das eh pure Schikane.
Die wissen sehr wohl dass die das einfach selber verifizieren könnten.
Oder Sie weisen  lediglich  freundlich daraufhin dass es ihnen frei steht Geld mit erfolglosen Vollstreckungsversuchen
mit der Folge einer Vollstreckungsgegenklage zu verbrennen.

Sie könnten aber auch den Spieß umdrehen und die Aushändigung des vollstreckbaren Titels verlangen.
Bei einem Gläubiger mit einem solchen Geschäftsgebaren macht das vlt. Sinn.
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2016, 08:41:09 von hurts »
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Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

Der_Alte

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Re: RestschuldBefreiung schon 2012 jetzt Probleme?
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2016, 11:24:04 »

Sie könnten aber auch den Spieß umdrehen und die Aushändigung des vollstreckbaren Titels verlangen.

Das wird wohl kaum gelingen, denn der Titel bleibt nach wie vor gültig. Die Schulden sind ja nicht weg, sondern der Schuldner ist von der Zahlung "freigestellt". Man könnte mit dem Titel  vollstrecken; da würde kein GV den Auftrag zurückweisen. Und als Gläubiger sogar Glück haben, wenn sich der Schuldner nicht wehrt. Und es soll Schuldner geben, die freiwillig noch an Gläubiger zahlen, trotz RSB.

Die RSB ist ausschließlich ein Mittel, sich gegen eine Vollstreckung erfolgreich zu wehren. Mehr aber auch nicht.
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DieHoffnungstirbtzuletzt

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Re: RestschuldBefreiung schon 2012 jetzt Probleme?
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2016, 14:25:17 »

Hallo,

Danke erst einmal .Mein Verfahren ist online nicht mehr zu finden. Habe mir damals aber die Veröffentlichung ausgedruckt . Da steht tatsächlich ein Geburtsdatum . Naja

Habt ihr eigentlich auch nur eine unbwglaubigte Kopie der Restschuldbefreiung bekommen ?? ohne Stempel und Unterschrift. Bei mir steht maschinell erstellt ohne Unterschrift gültig ?? Finde das auch ein  wenig merkwürdig oder ist das normal ? Das originell liegt ja normal beim Gericht ?
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