Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Skykill68 am 21. Juli 2010, 13:48:00
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Hallo
Ich bin hier Neuling habe mich schon durch einige Beträge gelesen und hoffe hier hilfe zu finden.
Ich bin seit 2004 im Insolvenz und habe gestern die Beschlussausfertigung von meinem Insolvenzanwalt bekommen.
Dort führt er auf das er eine RSB versagen will!
Laut ihm nach § 290 Abs. 1 Ziffer 5 InsO
weil ich angeblich auf Briefe nicht reagiert habe und so
Aber das stimmt nicht!?
Was kann ich da tun?
Widerspruchsfrist bis 31.08.10
Nach anzumerken ich kann ihn und er mich nicht leiden.
Für Antworten und Hinweise wäre ich sehr Dankbar!!
Viel Dank im voraus Andy
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Meines Wissens nach darf der Treuhänder keinen Antrag auf Versagung der RSB stellen, lediglich die Gläubiger. Der Treuhänder darf das lediglich im Bericht erwähnen. Der Antrag muss jedoch von einem Gläubiger gestellt werden.
Stellt keiner der Gläubiger einen Antrag, darf das Gericht auch die RSB nicht versagen.
Oder liege ich falsch?
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Danke für die schnelle antwort
Das weis ich ja nicht
Er führt in dem Schlussbericht an das Amtsgericht unter IX. Versagungsgründe oben genanntes an.
Nun weis ich nicht ob das so auch vom gericht gewertet wird?
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Der TH darf nicht versagen und das Gericht darf auf antrag des th auch nicht versagen!
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Und nun?
muss ich widerspruch gegen sein Schlussbericht einlegen oder wie??
Ich denke mal und hoffe das von den Gläubigern nichts kommt.
Er führt an das ich seit der insolvenz nicht eine einzige Steuererklärung gemacht habe.
das stimmt auch, weil Arbeitslos und mini jober und hungerlohnarbeiter :cry:
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Meiner Meinung nach legen sie widerspruch ein.
Naja, während des laufenden Verfahrens ist es die Aufgabe des TH die Steuererklärung zu machen! Sie müssen Ihm auf Anforderung lediglich die notwendigen Unterlagen zukommen lassen. Erst in der WVP sind sie dafür verantwortlich.
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Aha,
habe noch nie ein Brief bzw eine Aufforderung von Ihm bekommen, dieverse Unterlagen zur Steuererklärung beizubringen.
Und ein Schreiben oder Benachnichtigung das meine WVP beginnt auch nicht!
UND ICH BIN SEIT 2004 INSOLVENZ
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Die WVP beginnt mit Aufhebung des Verfahrens! Sie müssten also vom Gericht ein Aufhebungsbeschluss erhalten haben.
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Hallo,
da die Situation ohnehin etwas verfahren ist und sie sich nicht leiden können, würde ich auch darauf bestehen, daß er Ihnen die Kopien/Belege zeigt, die Ihnen angeblich zugeschickt wurden.
Ich würde kurzfristig persönlich beim TH vorsprechen um das zu klären.
Und für die Steuererklärung im laufenden ist der TH zuständig, nicht Sie (siehe Kommentar von Fallera)
Gruß,
Doktor Mabuse
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Vielen vielen Dank für eure schnelle Hilfe!!!!
Ich gebe euch dann bescheid wie es ausgegangen ist wenn es euch interessieren sollte!?
Also DANKE und LG Andy
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Hallo liebe Gemeinde,
meine frage gehört zwar nicht hier hin, aber vielleicht werde ich weitergeleitet oder anderweitig geholfen.
habe auch im jahre 2004 ein eröffnungdverfahren gehabt. 02.2005 wurde mit beschluß festgestellt, das ich RSB erlange,
wenn ........ und das IV wurde dann auch mit beschluß 03.2005 eingestellt. jetzt bekam ich (06.10) einen beschluß über
die erteilung der RSB.
versagensgründe wurden nicht geltend gemacht
dem schuldner war daher restschuldbefreiung zu erteilen
nun der punkt.
auf seite zwei heißt es: von der RSB werden nicht berührt:
........aus einer vorsätzlich begangenen handlung
........sowie nebenfolgen einer straftat oder ordnungswidrgkeit
jetzt zu meiner frage. wo kann ich die s.g. "liste" einsehen?
habe nämlich den verdacht, das ich das ganze geld für IV und jetzt noch mal der gebührenbescheid
von knapp tausend € zum fenster rausgeschmissen habe.
bin verurteilt wegen gewerbsmäßiger steuerhehlerei.
und damals wurde ich von der diakonie beraten - die sagten - geht schon.
da ich aber aus familiären gründen seit '04 nicht mehr in D wohne,
konnte ich auch am eröffnungsverfahren nicht teilnehmen.
für meinen IV war ich die ganze zeit per mail erreichbar.
danke fürs lesen
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ich muß vielleicht noch erwähnen das daß schulden beim zoll sind.
also keine strafen oder sonst was.
danke und vielleicht weiß jemand wo ich mal die "liste"einsehen kann.
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"jetzt zu meiner frage. wo kann ich die s.g. "liste" einsehen?"
Es sind nur solche Forderung von der RSB ausgenommen, die im Verfahren als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet und rechtskräftig festgestellt worden.
Die Insolvenztabelle können Sie sicherlich beim Insolvenzgericht einsehen.
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hallo feuerwald,
das ging ja schnell. danke vielmals für dir schnelle antwort.
aber ich sitze immer noch im ausland und "mein" gericht ist das amtstsgericht.
spielt das ne rolle?