Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Mooslos am 10. August 2009, 20:37:53

Titel: Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt
Beitrag von: Mooslos am 10. August 2009, 20:37:53
Moin Leute,

bin der Neue und wollte mal sagen,dass man hier mehr Infos kriegt als vom Anwalt,Gericht und Verwalter zusammen.Großes Lob an die kompetenten "Antworter"hier.

Meine Fragen hier :

 1.wird der Arbeitgeber informiert wenn der Beschluss der RSB erteilt wurde,da das Verfahren vorzeitig beendet ist wegen Gläubigerbefriedigung (BGH IX ZB 214/04 und wer wenn überhaupt TH oder und Gericht oder Ex-Schuldner selbst?

2.Der TH macht Abschlussrechnung und gibt an,alle Gläubiger sind befriedigt(Gerichtskosten etc.bezahlt) bis zum Beschluss der RSB wird und muss weiter gepfändet werden,was passiert mit Überschuss (§199 InsO bekannt)?Ich gehe mal davon aus es ist einer entstanden von der Feststellung bis zum Beschluss sind nochmal um die 3000eur geflossen an TH.

Die Abtretung ist ja nun erloschen,was ich meinen Arbeitgeber mitteilen muss wenn nicht schon geschehen von wen auch immer wenn überhaupt.

Gibt es hier eine Antwort drauf,oder ähnlichen Fall?

Gruß Mooslos
Titel: Re: Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt
Beitrag von: paps am 11. August 2009, 20:10:29
Erst mal willkommen.
Das Gericht entscheidet ja über die vorzeitige Erteilung der RSB.
Da Gläubiger und Th in den Prozess eingebunden sind, werden diese nicht extra benachrichtigt.
GL die nicht zur Tabelle gemeldet haben, werden nicht separat informiert.

Der AG sollte wegen der Abtretung aber informiert werden.
Besser ist aber man macht es parallel selber.

Die zuviel einbehaltetenen pfändbaren Beträge erhalten Sie zurück.
Titel: Re: Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt
Beitrag von: Mooslos am 12. August 2009, 19:05:56
Hallo paps,

danke für die Info erstmal.Habe den Beschluss über RSB meinen Arbeitgeber vorgelegt und der hat sich mit Th in Verbindung gesetzt,darauf hat sich der Th bei mir gemeldet um mir mitzuteilen,dass ein Überschuss an mich geht.

Vielen Dank hier erstmal,werde mal hin und wieder hier vorbei schauen evtl.kann ich auch mal helfen.
Dieses Forum ist sehr,sehr gut und hilfreich weiter so.

Gruß Mooslos
Titel: Nach RSB immernoch kein Zugriff auf Geldautomat!
Beitrag von: Mooslos am 14. August 2009, 17:26:41
Habe Guthabenkonto bei Sparkasse und hatte mal den Beschluss über RSB erteilt vorgelegt,weil ich kein Zugriff auf Geldautomat habe.Nun hat sich nach ein paar Tagen nix getan,da frag ich mich jetzt ob ich mich weiterhin  am Schalter melden muss um an Bargeld zu kommen und wieviel Jahre noch?Hat das was mit die 3Jahre Schufa zutun?Sollte ich mal mit der Geschäftsführung drüber reden?Ich kann keine Begründung finden.Habe hier was über aufladbare Visa-Karte gelesen,was aber ein Bankwechsel wohl voraussetzt nehme ich mal an.Man hat wieder Geld und kommt nicht zu alten Bedingungen ran.Was soll schon passieren? Überziehung (Guthabenkonto) unmöglich.
Habe hier schon gelesen,dass es bei Anderen nicht so Probleme gab.
Alles wieder normal wie kompl.Lohn geht drauf etc.und die Bank spielt "Toter Mann"gibt's da Ratschläge oder Lösungen?

Die Schufa meldet sich auch nicht auf meine Frage, ob ich jetzt 3Jahre nicht umziehen darf wegen Schufaauskunft für Vermieter,wäre auch mal interessant zu wissen,da sich in meinen Fall kein Gläubiger mehr melden wird da alle berfiedigt wurden.
Ich habe das Gefühl ein Sonderfall zu sein,denn soviel ich auch suche im Netz kann ich nix finden.Ist alles sehr speziell denke ich und meine "Ansprechpartner"wie Bänker und Schufaleute ratlos.Keine Ahnung,aber vieles ist bei mir wohl anders gelaufen.
Paps hat mir hier schon weiter geholfen,wo Fachleute scheitern ist schon merkwürdig alles.Liegt wohl alles Im Ermessen des Sachbearbeiters.
Ich sollte noch hinzufügen,dass meine jetzige Bank kein Gläubiger war wenn das zur Klärung beiträgt.
Titel: Re: Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt
Beitrag von: paps am 14. August 2009, 19:03:55
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Schlichtungsstellen-fuer-Bankkunden-3341.html

Sie sollten entsprechend ihrer Bank mal den Schlichter anrufen.
Oder sich einfach eine andere Bank suchen.

Bezüglich der Schufa glaube ich nicht, dass die von den 3 Jahren ab Erteiilung der RSB abrücken.

Sollte es sich anders ergeben, bitte her mit den Erfahrungen und dem Wie es gelungen ist.

Danke
Titel: Re: Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt
Beitrag von: Mooslos am 16. August 2009, 21:29:42
Hallo Paps,

werde mal mit Bankchef nochmal Rücksprache halten und bei keiner Reaktion den Schlichter anrufen bzw.Bank wechseln.
Ich werde Euch im Detail hier darüber informieren.

MfG
Mooslos
Titel: Re: Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt
Beitrag von: Mooslos am 26. August 2009, 23:08:51
Hier ein paar Antworten zu Schufa und Bank :

 1.) die Schufa bleibt bei der 3 Jahresfrist,egal wie was gelaufen ist

 2.) Die Bank möchte eine Bestätigung vom Verwalter,die RSB vom Gericht ist nicht ausreichend.
      Der Verwalter meinte : "Die Banken haben Angst was falsch zu machen und geben Konto nicht frei zu alten
      Bedingungen (Geldautomat,Zugriff).

Also zusätzlich ein Schreiben vom Verwalter und alles wieder ok,obwohl der Beschluss über dem Verwalter steht ist hier
mangelnde Information der Banken der Fall.

MfG
Mooslos