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Autor Thema: Restschuldbefreiungsverfahren  (Gelesen 3720 mal)

dreamerin

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Restschuldbefreiungsverfahren
« am: 21. März 2009, 14:48:30 »

hallo, habe heute einen brief von meinem treuhänder bekommen  über das restschuldbefreiungs verfahren.. irgend wie blick ich da nicht durch , er verlangt da  arge bescheid... das ist ja kein problem... unter anderem auch bewerbungsliste... Ich bin selbstständig ( hab ich dem auch mehrmals gesagt )  und arbeite auch selbstständig und bekommen aufstockende sozi... kann er mir da an den karren fahren ?  ist jemand selbstständig n der rsb ?
Ich bin seit ca. 2005 in insolvenz
« Letzte Änderung: 21. März 2009, 16:57:23 von dreamerin »
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dreamerin

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #1 am: 24. März 2009, 16:49:07 »

schön wie man hier antworten bekommt. !!
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foxtra

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #2 am: 24. März 2009, 18:49:31 »

Hallo dreamerin,

aufgrund Ihrer Angaben kann man eigentlich auch gar nicht wirklich antworten. Daher also nicht wundern.

Was meinen Sie mit RSB? Sind Sie in der WVP?
Was meinen Sie mit "aufstockende Sozi"?
Bekommen Sie Hartz4?
Was meinen Sie mit "an den Karren fahren"? Was befürchten Sie?

Gesetzt den Fall, Sie sind selbständig, erhalten aber zusätzlich Hartz4, dann ist Ihre Selbständigkeit nicht dazu geeignet, Ihre Schulden zu reduzieren, weil Sie damit einfach zu wenig verdienen. Demzufolge ist es völlig klar, daß Ihr IV von Ihnen verlangt, eine Bewerbungsliste beizubringen. Denn natürlich sind Sie verpflichtet, alles dafür zu tun, Ihren Schuldenstand zu reduzieren, gerade in der WVP. Und damit sind Sie auch verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und sich auf Stellen zu bewerben, wenn Ihre Selbständigkeit dazu nicht geeignet ist.

Also ein wenig mehr Informationen braucht man von Ihnen schon, um eine sachdienliche Antwort geben zu können!
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