"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Restschuldbefreiungsverfahren  (Gelesen 3719 mal)

dreamerin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Restschuldbefreiungsverfahren
« am: 21. März 2009, 14:48:30 »

hallo, habe heute einen brief von meinem treuhänder bekommen  über das restschuldbefreiungs verfahren.. irgend wie blick ich da nicht durch , er verlangt da  arge bescheid... das ist ja kein problem... unter anderem auch bewerbungsliste... Ich bin selbstständig ( hab ich dem auch mehrmals gesagt )  und arbeite auch selbstständig und bekommen aufstockende sozi... kann er mir da an den karren fahren ?  ist jemand selbstständig n der rsb ?
Ich bin seit ca. 2005 in insolvenz
« Letzte Änderung: 21. März 2009, 16:57:23 von dreamerin »
Gespeichert
 

dreamerin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #1 am: 24. März 2009, 16:49:07 »

schön wie man hier antworten bekommt. !!
Gespeichert
 

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #2 am: 24. März 2009, 18:49:31 »

Hallo dreamerin,

aufgrund Ihrer Angaben kann man eigentlich auch gar nicht wirklich antworten. Daher also nicht wundern.

Was meinen Sie mit RSB? Sind Sie in der WVP?
Was meinen Sie mit "aufstockende Sozi"?
Bekommen Sie Hartz4?
Was meinen Sie mit "an den Karren fahren"? Was befürchten Sie?

Gesetzt den Fall, Sie sind selbständig, erhalten aber zusätzlich Hartz4, dann ist Ihre Selbständigkeit nicht dazu geeignet, Ihre Schulden zu reduzieren, weil Sie damit einfach zu wenig verdienen. Demzufolge ist es völlig klar, daß Ihr IV von Ihnen verlangt, eine Bewerbungsliste beizubringen. Denn natürlich sind Sie verpflichtet, alles dafür zu tun, Ihren Schuldenstand zu reduzieren, gerade in der WVP. Und damit sind Sie auch verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und sich auf Stellen zu bewerben, wenn Ihre Selbständigkeit dazu nicht geeignet ist.

Also ein wenig mehr Informationen braucht man von Ihnen schon, um eine sachdienliche Antwort geben zu können!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz