Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: benny0123 am 17. Oktober 2009, 10:15:12
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Hallo
wer kann mir helfen dir RSB wurde angekündigt wie geht es weiter
stimmt das das mein einkommenssteuer wirder an mich gezahlt werden muß?????
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Neben einem Willkommen :Welcome:
auch gleich der Hinweis auf die Suchfunktion. (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/005.gif)
Naben der Ankündigung der RSB müssen Sie noch die Aufhebung des Verfahrens nach 200 InsO erhalten, dann sind Sie in der Wohlverhaltensphase.
Nach Ablauf der 72 Monate Abtretung (zählt ab Eröffnung des Verfahrens) wird über die entgültige RSB entschieden.
Ja, sofern kein Nachtrag beantragt ist, erhalten Sie die Steuererstattungen zurück.(Zweiter Absatz muß erfüllt sein)
Dies aber auch nur dann, wenn das FA kein Gläubiger ist.
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Hallo
die FA sind nicht in der inso.
wie geht es weiter nach der RSB mit dem Einkommenssteuer bekomme ich die oder geht es immer noch in das INSO mit rein
versteh nix mehr
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Ja, sofern kein Nachtrag beantragt ist, erhalten Sie die Steuererstattungen zurück.,,,