Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: benny0123 am 17. Oktober 2009, 10:15:12

Titel: RSB angekündigt wie geht es weiter
Beitrag von: benny0123 am 17. Oktober 2009, 10:15:12
Hallo

wer kann mir helfen dir RSB wurde angekündigt wie geht es weiter

stimmt das das mein einkommenssteuer wirder an mich gezahlt werden muß?????

Titel: Re: RSB angekündigt wie geht es weiter
Beitrag von: paps am 17. Oktober 2009, 22:24:18
Neben einem Willkommen  :Welcome:

auch gleich der Hinweis auf die Suchfunktion. (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/005.gif)

Naben der Ankündigung der RSB müssen Sie noch die Aufhebung des Verfahrens nach 200 InsO erhalten, dann sind Sie in der Wohlverhaltensphase.

Nach Ablauf der 72 Monate Abtretung (zählt  ab Eröffnung des Verfahrens) wird über die entgültige RSB entschieden.

Ja, sofern kein Nachtrag beantragt ist, erhalten Sie die Steuererstattungen zurück.(Zweiter Absatz muß erfüllt sein)
Dies aber auch nur dann, wenn das FA kein Gläubiger ist.
Titel: Re: RSB angekündigt wie geht es weiter
Beitrag von: benny0123 am 18. Oktober 2009, 17:04:52
Hallo

die FA sind nicht in der inso.

wie geht es weiter nach der RSB mit dem Einkommenssteuer bekomme ich die oder geht es immer noch in das INSO mit rein

versteh nix mehr

Titel: Re: RSB angekündigt wie geht es weiter
Beitrag von: paps am 19. Oktober 2009, 17:33:57

Ja, sofern kein Nachtrag beantragt ist, erhalten Sie die Steuererstattungen zurück.,,,