"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: RSB auch für Steuerschulden?  (Gelesen 13322 mal)

Marc1971

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
RSB auch für Steuerschulden?
« am: 22. April 2008, 13:31:13 »

Hallo Leute,

bin seit 2005 in der Regelinso und seit diesem Jahr in der WVP.  Kurz vor Eröffnung meiner Inso hat das FA noch eine Steuerprüfung bei mir durchgeführt und sich damit auch auf die Liste meiner vielen Gläubiger gesetzt.

Nun meine zwei Fragen:

Sind die Steuerschulden durch die RSB auch weg? Oder darf das FA bei den nächsten Lohnsteuerjahresausgleichen weiterhin Geld einbehalten? Bitte schreibt aus Euerer eigenen Erfahrungen, da ich seltsamerweise zwei Meinungen zu diesem Thema gelesen habe.

2.: Ich habe nach der Steuerprüfung NIE irgendein Schreiben vom FA bekommen. Keine Rechnung, nix. Habe nur zufällig von der Nachzahlung (knapp 10000 Euro) gelesen, als ich mir von meinem IV die Aufstellung meiner Gläubiger zusenden lassen habe.  Ist das überhaupt rechtens, bzw. ist damit die Forderung überhaupt rechtmässig?

Danke, LG, Marc
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: RSB auch für Steuerschulden?
« Antwort #1 am: 22. April 2008, 13:38:37 »

Steuerschulden sind restschuldbefreit genauso wie alle anderen aus nicht vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung resultierenden Schulden.

Allerdings darf das Finanzamt Steuererstattungen während der Dauer des Verfahrens und der WVP mit den eigenen Forderungen aufrechnen. Selbst eine KfZ Steuererstattung von 50,00 Euro wird dem Steuerschuldkonto in Höhe von 500.000,00 Euro gutgeschrieben.
Gespeichert
 

Marc1971

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: RSB auch für Steuerschulden?
« Antwort #2 am: 22. April 2008, 13:49:24 »

...und somit ist es FAKT, dass ich ab Erlangung der RSB (bei mir Ende 2011) wieder Steuerrückerstattungen bei meiner Einkommenssteuer behalten darf? Das wäre ja genial.

LG, Marc
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz