Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 31. Mai 2016, 20:49:58
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guten abend,
ich würde gern wissen, ob ich die gläubiger unterlagen inkl. mahnbescheide usw. vernichten kann nachdem ich erfolglich die inso durchlaufen und am 05.04.2016 die RSB erteilt wurde.
oder braucht man das für irgendwas noch?
danke.
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Erst einmal haben Gläubiger nach der RSB-Erteilung ein Jahr lang immer noch die Möglichkeit, gegen die RSB vorzugehen. Da wäre es nicht klug, ohne Unterlagen sich dagegen wehren zu müssen.
Auch ansonsten empfiehlt es sich durchaus, noch einige Jahre lang die Unterlagen aufzubewahren. Es könnte ja immer noch nötig sein, sich gegen unberechtigte Forderungen/Vollstreckungen zu wehren, und das geht besser, wenn man seine Unterlagen noch hat.