Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Nightwish78 am 28. April 2015, 10:07:41

Titel: RSB erteilt und offene Fragen
Beitrag von: Nightwish78 am 28. April 2015, 10:07:41
Liebe Gemeinde,

seit 20.04.2015 ist meine Restschuldbefreiung Kraft Gesetzes vom Insolvenzgericht erteilt. Beschluss liegt mir auch schon vor.

Der Witz ist, dass das Verfahren am 03.03.09 eröffnet wurde und somit eigentlich ja am 03.03.15 schon beendet gewesen sein müsste. Aber egal, das juckt mich jetzt nicht mehr.  :wink:

Nun meine Frage:

Mein Bekannter (außergerichtliche Insolvenz damals) hat mit gesagt, es gibt irgendein Schuldnerverzeichnis/Schuldnerregister bei Gericht, wo man sich löschen lassen kann, wenn die Insolvenz vorbei ist.

Stimmt das so? Gibt es da irgendwas wo man sich löschen lassen kann oder ist das mit der erteilten RSB ohnehin erledigt?

Thema Schufa:

Der Spezialverein löscht bei mir ja, wenn ich richtig liege zum 31.12.2018 alle Infos zur erteilten RSB. Richtig?

Das Insolvenzgericht teilte mir auf Nachfrage mit, dass sie an die Schufa usw. keinerlei Daten übermitteln und ich mich proaktiv selbst darum kümmern muss.

Soll ich denen dann eine Kopie des Beschlusses schicken?

Jetzt gibt es ja noch zahlreiche andere Auskunfteien, wo ich keine Ahnung habe, ob da auch etwas gespeichert wurde.

Bürgel, Creditreform, Infoscore.......

Wie verhält man sich hier am besten?

Danke und Gruss

Thomas
Titel: Re: RSB erteilt und offene Fragen
Beitrag von: Nightwish78 am 30. April 2015, 14:33:28
Hi,

weiss jemand Rat?

Danke und Gruss

Thomas
Titel: Re: RSB erteilt und offene Fragen
Beitrag von: Tollwood am 02. Mai 2015, 08:01:22
Guten Morgen,

Glückwunsch zur RSB.  :juchu:

Mein Tip wäre folgender:

geniesse die Zeit und kümmere dich erst in drei Jahren um diese Angelegenheit.

Meines Wissens nach ist man nach erteilter RSB diese drei Jahre in den Datenbanken der Auskunftgeber als Kreditsuchender "erledigt".

Nach Ablauf der Frist würde ich diese Unternehmen wegen einer Selbstauskunft anschreiben und dann bei Bedarf die Löschung der Einträge fordern.

LG