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Autor Thema: RSB erteilt wie nun weiter?  (Gelesen 3839 mal)

confusion82

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RSB erteilt wie nun weiter?
« am: 03. Juli 2011, 13:41:53 »

Hallo zusammen,

erst mal zu mir. Ich heiße Sven und komme aus der gegen von Stuttgart. Durch sehr blöde umstände bin ich damals in die Schuldenfalle getappt. Und ich hatte die möglichkeit auf ein Privatinsolvenzverfahren. Es war eine sehr harte Zeit, die ich aber mit meiner Lebensgefährtin sehr gut durchgestanden habe.

Nun ist mein Insolvenzverfahren beendet und ich hab auch schon eine weile das Schreiben vom Gericht. IV hat mir auch schon Grtuliert und alle Kosten sind gedeckt. Meine frage ist nur:

Ich habe bisher nur von einem Gläubiger die Nachricht erhalten das die Sache erldigt ist und Sie einen Erledigungsvermerk an die Schufa schicken.

Was ist den mit den anderen Gläubigern? Muss ich dich anschreiben mit der Kopie des Bescheides, oder lieber nicht und warten?

Soll ich dir Schufa eine Kopie des Bescheides schicken? Ich will mir zwar nichts leisten aber ich möchte das alles seinen geregelten weg geht.

Wie verfahre ich denn nun weiter? Einfach abwarten bis das erste Jahr rum ist? oder gleich was tun?


Viele Grüße

Und dank

Sven
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Feuerwald

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Re: RSB erteilt wie nun weiter?
« Antwort #1 am: 03. Juli 2011, 13:50:16 »

"Wie verfahre ich denn nun weiter? Einfach abwarten bis das erste Jahr rum ist? "


- Würde ich so machen, wenn man damit leben kann.  Man soll schlafende Hunde nicht wecken. Natürlich wurden alle Gläubiger vor Erteilung der RSB nochmals angehört. Ein Versagungsgrund wurde nicht vorgebracht. Es gibt jedoch noch die Nachfrist von 1 Jahr, in der Gläubiger noch einen begründeten Versagungsantrag stellen können.

- Die SCHUFA sollte ganz automatisch von der Erteilung der RSB Kenntnis erhalten. Man kann das ja prüfen und dann entscheiden, ob man der SCHUFA den Beschluss in Kopie zukommen lässt.


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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

confusion82

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Re: RSB erteilt wie nun weiter?
« Antwort #2 am: 03. Juli 2011, 14:09:54 »

"Wie verfahre ich denn nun weiter? Einfach abwarten bis das erste Jahr rum ist? "


- Würde ich so machen, wenn man damit leben kann.  Man soll schlafende Hunde nicht wecken. Natürlich wurden alle Gläubiger vor Erteilung der RSB nochmals angehört. Ein Versagungsgrund wurde nicht vorgebracht. Es gibt jedoch noch die Nachfrist von 1 Jahr, in der Gläubiger noch einen begründeten Versagungsantrag stellen können.

- Die SCHUFA sollte ganz automatisch von der Erteilung der RSB Kenntnis erhalten. Man kann das ja prüfen und dann entscheiden, ob man der SCHUFA den Beschluss in Kopie zukommen lässt.


D.h. wegen der Schufa, einfach eine Selbstauskunft holen und schauen was nun drinsteht?


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Feuerwald

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Re: RSB erteilt wie nun weiter?
« Antwort #3 am: 03. Juli 2011, 16:00:12 »

D.h. wegen der Schufa, einfach eine Selbstauskunft holen und schauen was nun drinsteht?

- ja. Dazu noch die div. Auskunfteien (Creditreform, Bürgel usw.)
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