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Autor Thema: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben  (Gelesen 3765 mal)

The_Bad

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RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« am: 14. November 2009, 12:46:49 »

Hallo Forumsgemeinde.
Bin neu hier und habe da eine Frage. Soeben habe ich Post von einer GV erhalten. Diese will hier nächsten Monat von mir Die EV oder pfänden.
Der Titel vom Gläubiger (Telekom-Seiler und Kollegen) ist von 1996. Selbiges Problem hatte ich auch schon vor knapp einem Jahr. Da bin ich zur GV gefahren und habe ihr meine RSB gezeigt. Da meinte diese es sei erledigt. Doch nun der gleiche sch... wieder. Auch schriebt sie, sie sei mehrere male hier gewesen und hätte mich nie angetroffen. Das kann aber nicht sein. Nun meine Frage was ich noch machen soll um diesen Gläubiger endlich los zu werden. Bin absolut verzweifelt und kann auch am Wochenende wieder niemanden erreichen. Habt Ihr Tipps für mich ?

Gruß Bad
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hans1963

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #1 am: 14. November 2009, 13:34:04 »

Guten Tag,ich bin auch neu hier und habe zunächst einmal zwei Fragen:Ist die Forderung erst während des Insolvenzverfahrens bzw.der WVP entstanden?Die nächste Frage:Hast Du schon einmal den Begriff "Naturalobligation"gehört oder gelesen?                                    Nun zur Erklärung:Wenn die Forderung erst während der WVP entstanden ist wird sie nicht Restschuldbefreit,war diese eine Insoforderung gibts dafür selbstverständlich die RSB.Die RSB wandelt die nach dem Verfahren bestehenden Schulden in Naturalobligationen um,das heißst in Forderungen die auf gerichtlichem Wege nicht mehr eintreibbar sind.Der ExGläubiger kann durchaus noch versuchen bei Dir seine Forderungen einzutreiben,er wird aber kein Gericht mehr finden was ihm diese tituliert.                                   Die Titulierung ist aber Voraussetzung um eine Vollstreckung durchführen lassen zu können also bringt das dem Gläubiger nichts.Du weist ihn auf die erteilte RSB hin und gut ist.              Hans :cheesy:
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The_Bad

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #2 am: 14. November 2009, 13:44:38 »

Hallo
Danke ersteinmal für die Hilfe.
Die Forderung ist vor dem Inso gewesen. Von dem Wort "Naturalobligation" habe ich noch nie gehört. Aber gerade mal gegoogelt.
Das Problem was ich aber sehe, ist das diesem Gläubiger wohl alles egal ist. habe dem mehrmals angerufen und auch eine Kopie der RSB hingeschickt.
Ach ja, der Gläubiger schreibt mir mehrmals im Jahr das er einen Titel gegen mich hat. Was mich nur wundert und auch extrem ärgert ist, daß der Gläubiger aus diesem noch immer versucht zu vollstrecken. Und es macht auch kein gutes Bild wenn hier ein oder eine GV mich besucht.

Gruß Bad
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hans1963

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #3 am: 14. November 2009, 14:29:12 »

Den Titel kann sich der Gläubiger normalerweise sauer einwecken,das Inkassobüro spekuliert auf Unwissenheit und Angst der Leute.Wie gesagt ist die Forderung nach Erteilung der RSB auf dem Gerichtsweg nicht mehr eintreibbar,da die RSB aber eben keine Entschuldung erster Klasse ist sondern eben eine Umwandlung zu einer Naturalobligation wird dieses Inkassobüro sich denken:Frecheit siegt.Sie erhoffen sich durch ihr Auftreten daß irgendwann doch jemand zahlt.                                                  Normalerweise hört man eigentlich kaum daß ein Gläubiger derartig hartnäckig nach erteilter RSB noch versucht Druck zu machen,vieleicht solltest Du mal nachfragen ob das Inkassobüro überhaupt noch einen Auftrag zur Eintreibung von der Telekom hat oder auf eigene Faust handelt.    Ansonsten hilft nur dem GV den Bescheid über die erteilte RSB unter die Nase halten und vieleicht mal beim Auftraggeber des Inkassobüros Dampf ablassen.         Hans :hi:
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Feuerwald

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #4 am: 14. November 2009, 14:36:32 »

Das ist der Betrug am Wort "Restschuldbefreiung".

Im Grunde wird keiner von seinen Schulden wirklich befreit. Das geht allein deshalb nicht, weil wir im Land der 10millionen Juristen leben die täglich neu beschäftigt werden müssen.

Kurz um: Dem GV hat Ihr Vortrag hinsichtlich der RSB nicht zu interessieren. Der muss seine *Pflicht* tun, als guter Deutscher, weil man einem GV nicht zumuten kann darüber zu entscheiden, ob eine Forderung von der RSB erfasst wird oder nicht.

So. Toll.

Auch war man bislang der Meinung, der Schuldner können sich jedoch selbst mit einer sog. Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO dem Problem entledigen. Das wäre eine leichte und schnelle und kostenneutrale Lösung.

Aber das wiederum würde ganz ohne unsere werten Juristen ablaufen, also kein Moos in die Juristenkassen fließen lassen.  Folge? Richtig! Es muss in letzter Konsequenz geklagt werden! Man nennt das

Vollstreckungsgegenklage

Und die muss – und so einiges mehr – schnell erfolgen. Es sei denn, das Vollstreckungsgericht lässt sich – irrtümlicher weise – doch auf eine Vollstreckungserinnerung ein oder ein pfiffiger Anwalt heizt den Hennen und Gockeln Stall im Old Heidelberg mal so richtig ein, denn bei ist das ignorieren von Tatsachen gängig Praxis, was kurz noch bemerkt sogar Schreiben von Anwaltskollegen betrifft. Auch diese finden keine Würdigung.

Wichtig ist zudem, die beantragte Vollstreckung zumindest vorläufigen einstellen zu lassen, da sonst in der tat die EV bzw. der Haftbefehl droht, für eine Forderung, die von der Restschuldbefreiung tatsächlich erfasst wird.

« Letzte Änderung: 14. November 2009, 14:39:09 von Feuerwald »
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hans1963

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #5 am: 14. November 2009, 14:54:02 »

Wenn man den Faden aufnimmt müßte man sich in letzter Konsequenz sagen:Wozu also eine Privatinsolvenz und die RSB?   Dafür sprechen eigentlich die Erfahrungen der meisten Insolaner,im Regelfall haben die nach Erteilung der RSB tatsächlich ihre Ruhe.                           Es ist aber leider so das der Begriff "Restschuldbefreiung"eigentlich nur Augenwischerei ist,wenn ein Gläubiger aus Rachsucht es darauf anlegt dem ExSchuldner das Leben schwer zu machen hat er durchaus die Möglichkeit.       Hans
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Feuerwald

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #6 am: 14. November 2009, 15:40:55 »

Vollstrecken kann nur, wer (noch) einen Titel inne hat. Man kann sicher davon ausgehen, dass es regelmäßig so sein wird, dass nach Erteilung der RSB Ruhe ist und im Verfahren greift ja eh das allg. Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger.

Es wird aber Ausrutscher geben. Mit Rache hat das wenig zu tun. Vielmehr liegt das im Automatismus der Inkassobranche. Die handeln auch noch mit restschuldbefreiten Forderungen oder ignorieren diesen lästigen Umstand ganz einfach. Eine dritte Ernte, denn auch im Stroh lässt sich noch ein Korn finden.

Nur, wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen. Der Schuldner, der sich mittels Vollstreckungsgegenklage zur Wehr setzt, wird obsiegen und die Kosten dem Gläubiger auferlegt. Und das tut weh!

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The_Bad

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Re: RSB seit 2007 und dennoch soll ich die EV abgeben
« Antwort #7 am: 16. November 2009, 20:22:10 »

Hallo

Ich danke Euch für die Antworten.
Also heißt es für mich nun Vollstreckungsgegenklage?! Habe verucht die GV zu erreichen, aber die hat nur einen Tag in der Woche und dann auch nur eine Stunde Sprechstunde. Wundert mich auch bei der GV das die schreibt sie sei hiergewesen und hätte mich nie angetroffen. Kann aber def. nicht sein, denn ich war immer hier.

Gruß Bad
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