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Autor Thema: Rückforderung ALG2 und Widerspruchsverfahren vor Sozialgericht vs. RSB  (Gelesen 7022 mal)

Hasenonkel

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Guten Morgen,

auch wenn ich nun schon seit 2 Jahren in der WVP stecke werde ich aus so manchen Details nicht so recht schlau:

Aufgrund einer Abgabenforderung der ARGE ging ich vors Sozialgericht, dort wurde das Verfahren kurz vor der mündlichen Verhandlung allerdings unterbrochen als sie von dem laufenden Insolvenzverfahren erfuhren.

Offenbar ist das Verfahren jetzt immer noch unterbrochen, sodass sich mir die Frage stellt: läuft dieses Verfahren irgendwann wieder weiter (einschließlich der zugrunde liegenden Forderungen)?

Vom Verwalter wurde die Forderung zudem bestritten, sodass sie auch nicht in die Insolvenztabelle eingeflossen ist.
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paps

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Aus meiner Sicht hätte das ruhende verfahren wieder aufgenommen werden können, da das eigentliche Insolvenzverfahren vorbei ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hasenonkel

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Aus meiner Sicht hätte das ruhende verfahren wieder aufgenommen werden können, da das eigentliche Insolvenzverfahren vorbei ist.

Das würde dann allerdings bedeuten, dass die Forderung auch nicht unter die RSB fällt?

Es war hier mal eine Anfrage des Gerichts angekommen die ich auf Verlangen des Verwalters an diesen weitergeleitet hatte, aber seitdem hat sich nichts getan und ich habe nichts gehört...
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Insokalle


Wenn es eine Insolvenzforderung ist, wird sie von der RSB erfasst.
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Hasenonkel

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Da sie keine Forderung aus unerlaubter Handlung war, gehe ich folglich davon aus dass sie als Insolvenzforderung gilt.

Allerdings stellt sich mir dann die Frage(n), weshalb ein unterbrochenes Verfahren hätte fortgesetzt werden sollen und weshalb der Verwalter diese Forderung bestritten hat?

Mein Verwalter schweigt leider beharrlich und meldet sich in der Regel erst dann, wenn ER was von MIR will (z. B. einmal eine fehlende Lohnabrechnung)...
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tomwr

Re: Rückforderung ALG2 und Widerspruchsverfahren vor Sozialgericht vs. RSB
« Antwort #5 am: 09. September 2012, 23:17:24 »

Allerdings stellt sich mir dann die Frage(n), weshalb ein unterbrochenes Verfahren hätte fortgesetzt werden sollen und weshalb der Verwalter diese Forderung bestritten hat?

Mein Verwalter schweigt leider beharrlich und meldet sich in der Regel erst dann, wenn ER was von MIR will (z. B. einmal eine fehlende Lohnabrechnung)...

Also der IV hat die Forderung abgelehnt, weil diese offenbar strittig ist (ein anhängiges Gerichtsverfahren deutet ja darauf hin). Die ARHE hätte die Klage gegen den IV erheben können, versprechen sich davon aber offenbar nichts weil entweder die Aussichten auf Feststellung der Forderung nicht so rosig sind oder die darauf entfallende Quote wenn man gewinnen würde. Man muss ja dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherwerfen.
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Hasenonkel

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Re: Rückforderung ALG2 und Widerspruchsverfahren vor Sozialgericht vs. RSB
« Antwort #6 am: 24. Dezember 2012, 12:18:24 »

Heute (!) kam tatsächlich nochmal Post vom Sozialgericht:

Da laut Mitteilung des TH das Insolvenzverfahren beendet sei, würde nun die Unterbrechung des Verfahrens aufgehoben und damit der Rechtsstreit unter neuem Aktenzeichen fortgesetzt.

Was wollen die nun von mir?
Könnte der TH die angemeldete Forderung allein deshalb bestritten haben, weil dagegen ein Widerspruch lief?
Habe ich jetzt wieder die Forderung an der Backe?
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Insokalle

Re: Rückforderung ALG2 und Widerspruchsverfahren vor Sozialgericht vs. RSB
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2012, 12:01:56 »

Ihre Fragen fordern in hohem Maße hellseherische Fähigkeiten.


Zitat
Was wollen die nun von mir?

- Wahrscheinlich den Prozess weiterführen und gewinnen. Worum es thematisch geht, ergibt sich ja aus dem Verfahren selbst.


Zitat
Könnte der TH die angemeldete Forderung allein deshalb bestritten haben, weil dagegen ein Widerspruch lief?

- Vielleicht. Sie könnten ihn fragen. Sie könnten sich die Unterlagen mal anschauen, bei Gericht und evtl auch beim TH. Kann sinnvoll sein, das durchzusehen.


Zitat
Habe ich jetzt wieder die Forderung an der Backe?

- Nein, nicht, wenn es eine Insolvenzforderung ist.
Ein Insolvenzgläubiger darf in der WVP zwar klagen und gewinnt mögl. den Prozess, darf die Forderung aber nicht vollstrecken und sie würde der RSB unterliegen.
Ob die vorherige Anmeldung eine Rolle spielt bzw. Einfluss haben kann, habe ich jetzt nicht drüber nachgedacht, s. paps - Verfahrensaufnahme. Hat vielleicht nur Auswirkungen auf Quotenzahlungen.
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Hasenonkel

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Re: Rückforderung ALG2 und Widerspruchsverfahren vor Sozialgericht vs. RSB
« Antwort #8 am: 27. Dezember 2012, 15:51:29 »

Das mit dem TH fragen ist so eine Sache... bislang habe ich auf meine Fragen nämlich kaum Antworten bekommen.


Aber danke für die Auskunft schonmal. vielleicht gelingt es mir ja doch noch, näheres vom TH zu erfahren. Hoffentlich kommt dann nicht wieder "bin ich nicht zur Antwort verpflichtet" :-/
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Hasenonkel

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OK, nun kam vom TH zumindest schonmal eine Teilantwort auf meine Frage:

Die angemeldete Forderung wurde bestritten, weil sie die ARGE bereits als strittige Forderung angemeldet hat.

Aber ist sie damit nun unabhängig von der Insolvenztabelle weiterhin offen (falls das Sozialgericht der ARGE ganz oder teilwnubereise Recht gibt) oder hat sie sich nach Erteilung der RSB trotzdem erledigt?
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