"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Sanierungsgewinn - Doch nicht Schuldenfrei nach RSB  (Gelesen 4325 mal)

bauexperte

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Sanierungsgewinn - Doch nicht Schuldenfrei nach RSB
« am: 17. Mai 2015, 10:28:23 »

Hallo Zusammen,

ich habe leider keine Unterforum gefunden wo ich mich vorstellen kann.

Ich bin 37 Jahre und habe Insolvenztechnisch folgende Vergangenheit;

04-2007 als Inhaber eines Baugeschäfts (Einzelfirma) Insolvenzantrag gestellt. (Mehrere Gläubiger, darunter auch Lohnnebenkosten von Mitarbeiter)
Die Gewerbe wurde vor dem Insolvenzantrag abgemeldet und Harz4 beantragt.
05-2007 ist das Verfahren eröffnet
08-2007 Wurde neue Gewerbe in Gleiche Berufszweig angemeldet
02-2008 Gewerbe Abgemeldet
08-2010 Neue Gewerbe Angemeldet
09-2012 Einzelfirma Abgemeldet und eine GmbH Eröffnet (Gesellschafter+Geschäftsführer)

07-2013 Restschuldbefreiung wurde erteilt Alles ohne Probleme gelaufen, Entsprechende Zahlungen sind an IV geflossen.

Anfang des Jahres wurde die Einkommensteuererklärung für 2013 Abgegeben.
Nun will FA wissen wie hoch am 07-2013 die Betriebliche Verbindlichkeiten gestanden haben, da diese unter Sanierungsgewinn besteuert werden. Sollte ich mich nicht melden, wird die höhe aus dem Bericht von Insolvenzverwalter aus 2007 übernommen (Über 120.000 Euro)

Wie ist sowas zu Beurteilen? Das Betrieb wurde ja nicht saniert sondern komplett Abgemeldet (Finanziell ruiniert)

Ich lese immer wieder das es im Ermessen von FA ist diese zu erlassen oder zu stunden aber in meinem Fall liegt ja keine Sanierung vor?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Bauexperte






Gespeichert
 

Insokalle

Re: Sanierungsgewinn - Doch nicht Schuldenfrei nach RSB
« Antwort #1 am: 18. Mai 2015, 18:14:40 »

Das kein Unternehmen saniert wurde, ist ein Problem. Andernfalls wäre es leichter auf den Sanierungserlass zurückzugreifen. Trotzdem sollte man sich damit befassen. Die Thematik ist schwierig und komplex und macht ohne versierten Stb wenig Sinn.

Einige Dankanstöße:
Das FA macht es sich mE zu einfach, wenn es auf 2007 zurückgreift. Man müsste sich eigentlich fragen, ob die Forderungen berechtigt sind und zur Tabelle festgestellt wurden. Etwaige Quotenzahlungen oder sonstige Zahlungen auf die Forderungen wird man auch berücksichtigen müssen. D.h. mit der Berechnung des Gewinns muss man sich genau auseinandersetzen.

Interessant könnte auch sein, ob es Verlustvor- und/oder –rückträge gibt und ob man diese mit dem Sanierungsgewinn verrechnen kann.

Zuletzt bleiben bezüglich einer Steuerschuld Erlass, Stundung usw.

Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Sanierungsgewinn - Doch nicht Schuldenfrei nach RSB
« Antwort #2 am: 21. Mai 2015, 09:59:01 »


Ich lese immer wieder das es im Ermessen von FA ist diese zu erlassen oder zu stunden aber in meinem Fall liegt ja keine Sanierung vor?

Es gibt einen sog. Sanierungserlass, nach dem die Steuer auf solche Gewinne aus dem Wegfall von betrieblichen Verbindlichkeiten aufgrund Erteilung der RSB unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden muß. Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn es den Betrieb im Zeitpunkt der RSB-Erteilung nicht mehr gibt. D.h., das Finanzamt setzt die Steuer fest und erläßt sie auf Antrag des Schuldners dann wieder.

Ihn Ihrem Fall könnte es vielleicht Probleme geben, wenn aus der ersten Insolvenz Verlustvorträge bestanden haben, die später steuermindernd verbraucht wurden. Dadurch käme es durch den Erlass zu einer - teilweisen - Doppelbegünstigung. Das mag das Finanzamt nicht und deshalb machen die den ganzen Zirkus auch, obwohl am Ende meistens eh nix rauskommt.

Sie sollte daher einen StB beauftragen, der sich mit sowas auskennt.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Sanierungsgewinn - Doch nicht Schuldenfrei nach RSB
« Antwort #3 am: 07. September 2015, 15:45:26 »

Das Problem wurde gelöst.  :wink:

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Monopoly

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Re: Sanierungsgewinn - Doch nicht Schuldenfrei nach RSB
« Antwort #4 am: 07. Juni 2016, 07:27:05 »

Hallo ThoFa,

da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, würde mich interessierren, wie das Problem gelöst wurde.

Grüße
Monopoly
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz