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Autor Thema: Keine Gerichtskosten nach RSB  (Gelesen 3542 mal)

abakus

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Keine Gerichtskosten nach RSB
« am: 29. März 2014, 17:32:57 »

Hallo in die Runde,
bin heute das 1. Mal hier und begrüße alle.
Ich habe folgende Frage: Meine RSB wird im Mai 2015 kommen. Ich habe ein Schreiben des Amtsgerichts vom 20.03.13 vorliegen, in dem steht:
"... kommen auf Sie nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Mai 2015 keine weiteren Gerichtskosten zu. Treuhänder-Kosten müssen Sie auch nicht mehr zahlen, da wir dafür Rücklagen berücksichtigten."
Ich bin nun schon stutzig, denn ich habe im Internet keine vergleichbaren Hinweise gefunden, sondern nur, daß der TH seine Mindestvergütung verlangen kann usw.
Außerdem hat das Gericht meine Rentenansprüche für das Insolvenzverfahren gepfändet. Und hintendran natürlich die Bank (leider 2 Wochen vor Insolvenzeröffnung).
Nachdem ich ab 01.08.2014 in Rente wegen Schwerbehinderung gehen will, nun die Fragen:
1. Stimmt es tatsächlich, daß ich nach RSB weder an das Gericht noch an den TH irgendwelche Kosten zu bezahlen habe?
2. Was muß ich tun, damit nach RSB die Pfändungen meiner Rente wegkommen? Löscht das Gericht seine automatisch und was muß ich unternehmen, damit die Pfändung der Bank nicht doch noch wirksam wird?
3. Seit Insolvenzeröffnung machen wir getrennte Veranlagung. Kann ich bereits für 2014 (Rentenbeginn) wieder Splitting machen, ohne daß meine Frau vielleicht sogar auch noch rückwirkend für irgendwelche Steuerschulden von mir haftet?

Ich bedanke mich schon mal vorab sehr für Eure Bemühungen und Hilfen.
Gruß abakus
« Letzte Änderung: 29. März 2014, 17:38:52 von abakus »
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Der_Alte

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Re: Keine Gerichtskosten nach RSB
« Antwort #1 am: 29. März 2014, 21:40:26 »

Alle gepfändeten Beträge werden zuerst dafür verbraucht, dass die Verfahrenskosten des Gerichts und der Treuhänder bezahlt werden. Wenn also - und so scheint es das Gericht hier festzustellen - ausreichend Masse da ist, ist mit Erteilung der RSB nichts mehr zu zahlen.

Die Rentenkasse sollte wissen, bis zu welchem Zeitpunkt die Abtretung gilt. Sollte sie das nicht berücksichtigen einfach den RSB-Bescheid übersenden. Was nach Ablauf der Abtretung an den Treuhänder gegangen ist, bekommst du zurück.

Ja, dabei ggf. Aufteilung beantragen. Dann rechnet das FA für jeden seinen Anteil.
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abakus

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Re: Keine Gerichtskosten nach RSB
« Antwort #2 am: 30. März 2014, 13:58:09 »

Hallo, danke für die Infos.
1. Nein, bei mir konnte im Laufe der Jahre gar nichts einbehalten werden, da ich nach Insolvenzeröffnung insbesondere wegen Krankheiten (Herz, Lunge usw) nur noch bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten konnte und dann leider gar nicht mehr. So beziehe ich z.Zt. bis zur Rente leider Hartz4. Das Schreiben kam deshalb, weil ich einfach mal bei Gericht angefragt habe, welche Kosten nach RSB noch auf mich zukommen werden ... und dann kam dieses nette Schreiben. Normal oder Fehler vom Gericht?
2. Habe leider die Originalpfändungen des Gerichts und der Bank nicht vorliegen, so kann ich auch nicht sagen, ob da ein Verfallsdatum drin war. D.h., wenn ich es recht verstanden habe, sollte ich dann eine Kopie der RSB an die Rentenkasse und/oder Bank schicken?
3. Ich habe/hatte ESt- und USt-Steuerschulden aus der Selbstständigkeit. Diese sind allerdings in der Insolvenz erfasst.
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eidechse

Re: Keine Gerichtskosten nach RSB
« Antwort #3 am: 31. März 2014, 10:42:49 »

@ abakus

Ihr Verfahren wird ja wohl aufgrund Verfahrenskostenstundung laufen. Das Gericht wird dann nach Erteilung der RSB die Kosten anfordern, die bisher aufgrund der Stundung nicht erhoben wurden.

Das Schreiben ist zwar im Hinblick auf die "Rücktstellungen für den TH" etwas verwirrend, aber evtl. wollte das Gericht damit nur ausdrücken, dass keine Zahlungen an den TH erfolgen müssen, sondern nur Zahlungen an die Gerichtskasse anfallen werden.
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abakus

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Re: Keine Gerichtskosten nach RSB
« Antwort #4 am: 01. April 2014, 13:13:15 »

Hallo, das dachte ich auch, ich zitiere einfach nochmal den 1. Satz aus diesem Schreiben: "... kommen auf Sie nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Mai 2015 keine weiteren Gerichtskosten zu."

Soll das evtl. heißen, dass neben den normalen Gerichtskosten dann keine weiteren andersgearteten Kosten des Gerichts verlangt werden?

Wo bzw. beim könnte ich denn Gewissheit erhalten, ohne daß ich jetzt bei Gericht die Pferde scheu mache?
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Insokalle

Re: Keine Gerichtskosten nach RSB
« Antwort #5 am: 01. April 2014, 19:02:01 »

Indem Sie zum Insolvenzgericht fahren und Ihre Akte lesen, insbesondere die Berichte, Schlussrechnung, -verteilung usw.
Dann braucht man auch nicht weiter über die Schreiben spekulieren.

Sie können auch bei dem TH darum betteln, aber der muss Ihnen die Unterlagen nicht zusenden.
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