Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: tawi am 02. Juni 2010, 10:52:50
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Hallo,
ich bekam vom Amtsgericht vor 4 Tagen einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Wohlverhaltensperiode mit dem 25.06.2010 endet.
Anträge auf Versagung der RSB liegen bisher nicht vor und das Gericht beabsichtigt, mir die RSB nach Fristablauf zu erteilen, soweit auch dann keine entgegenstehenden Anträge vorliegen.
Nun habe ich gelesen, dass Gläubiger, Treuhänder und Schuldner noch einmal vorgeladen werden. Ist das richtig??????
Mir zittern nämlich jetzt schon die Knie, obwohl ich mich an die Obliegenheiten stets gehalten habe.
Gruß
tawi
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Hallo,
Keine Panik!
§ 300 Inso sagt
"(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung."
Wenn keiner mehr was vorzubringen hat, wird wohl die Restschuldbefreiung erteilt werden!
Ist eine normale Vorgehensweise!
Gruß :hi:
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Hallo Fallera,
ich glaube, ich bin einfach zu blöde und verstehe einiges nicht. Bin einfach innerlich zu aufgeregt.
Könnte es sein, dass das Schreiben des Amtsgerichts bereits die Anhörung ist, weil man mir die Gelegenheit zur evtl. Stellungnahme binnen 2 Wochen gibt??????....
Gruß
tawi
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Nein, Du hast 2 Wochen Zeit Stellung zu nehmen und der Rest auch bis zum verstreichen der Frist! Wenn dann nichts vorliegt, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
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Vielen Dank für die Erklärung.....
Irgendwie habe ich den letzten 6 Jahren ruhig und halbwegs zufrieden ohne Stress gelebt
und nun:
die letzten 3 Wochen werden für mich stressvoll werden, die Nerven sind angespannt, die Nervosität macht mich fertig ....dabei brauche ich nur etwas geduldig sein, leichter gesagt als getan....aber da muss ich wohl durch....
Gruß
tawi
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Hallo, bei mir ist es auch bald soweit :gruebel:
Habe auch ein Schreiben vom Amtsgerich, bzw. von meinem Anwahlt zur Kenntnisnahme bekommen,
darin steht;
1. Die Laufzeit der Abtretungserklärung ist ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen
2. Insolvenzgläubiger, Treuhänder und Schuldner werden hiermit nach §300 Abs 1 InsO
zu Restschuldbefreiung angehört (§ 5 Abs.2 InsO) Schriftliche Stellungnahmen können bis 03.08.2011 beim InsOgericht eingereicht werden.
Bedeutet das, dass, wenn keiner der Gläubiger wiederspruch einlegt die InsO durch ist?
Wie geht es weiter?
Ausserdem;
mein InsO Verwalter pfändet mir seit ca 9 mon. etwas vom Gehalt weil ich "zuviel" verdiene.
Ist er verpflichtet den Gläubigern mitzuteilen dass man mich auch weiterhin,
von ihrer seite, pfänden könnte um doch die Schulden zu begleichen?
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Hi Zusammen;)
Der letzte Aufregende Beschluss liegt vor ihnen ,wenn sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen wird da auch nichts passieren.
Ich hatte aber genau solche gedanken ,dann am 18.03.2011 kam dann der Befreiungsschlag freuen sie sich sie sind SCHULDENFREI nie mehr Gerichtsvollzieher oder Gelbe Briefe..
glauben sie mir das ist so ein Cooles Gefühl;)))
D U R C H H A L T E N :juchu:
beste grüße von
juergengris