Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: jafern am 20. Dezember 2007, 09:44:08
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Hallo :cheesy:,
zu diesem Thema ein Fall aus der Praxis:
ich dachte immer, dass die SCHUFA nach Erteilung der Restschuldbefreiung (ich berichtete) automatisch auch die Einträge zu meiner Person im Datenbestand aktualisiert (die sind ja sonst immer so schnell :angry: ).
Nachdem ich allerdings sechs Wochen nach Erteilung der RSB feststellte, dass
a) noch immer "nur" die Ankündigung derselben, und
b) eine uralte, ebenfalls von der RSB erfasste Forderung noch immer als "unerledigt" eingetragen war,
habe ich mich ziemlich empört und schriftlich an das Verbraucherservicezentrum der SCHUFA gewandt.
Das Ergebnis habe ich gestern per Post erhalten und füge ich hier mal als Anlage bei ... :thumbup:
Also: Kopf hoch und immer dran bleiben!
LG
José
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Danke für diese wichtige Info...... !
Da ich erste heute meinen Beschluss vom Gericht zur Eröffnung meines Insovervahrens
bekommen habe, habe ich in der nächsten Zeit bestimmt viele Fragen.
Für jede (!) Info bin ich sehr dankbar.
Auch für Ihre gegebene.
kermel
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ich hab mir auch mal ne neue schufa besorgt.........
da trägt die COBA doch immer noch fleißig Zinsen ein.......
Hat da jemand Erfahrung mit?
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Ja, sollte korekt sein, da sich die Forderung erst mit Erteilung der RSB erledigt.
Siehe Schreiben bei Jafern.
Sollte aber die RSB nicht erteilt werden, ist jeder Gläubiger gut beraten, seine Forderungen "auf dem Laufenden" zu halten.
Die "Präzesierung" ist also als normal derzeit zu betrachten.