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Autor Thema: Schulden beim FA auch in RSB??  (Gelesen 3312 mal)

shawny10

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Schulden beim FA auch in RSB??
« am: 09. September 2010, 19:24:03 »

Hallo alle zusammen,

habe mir einige viele interessante Sachen von Euch angesehen. Ich muß schon sagen das ihr Klasse seit, weil man hier mehr erfährt als von einem RA. Erstens ist das kostenlos und zweitens wird hier nicht im Beamten-Chinesisch gesprochen.
Deswegen: :bindoof:aber nicht blond und brauche Hilfe.
ich werde noch  :fuchsteufelswild: vielleicht könnt Ihr Lieben mich aufklären. Es geht um folgendes.

Ich bin seit 17.05.2005 in Regelinsolvenz und besitze mit meinem Mann ein Haus. In meinem Anteil wurde am 05.11.04 eine Zwangssicherungshypothek vom FA in Höhe von 16.000 € eingetragen. Bei diesen Beträgen handelt es sich um Lohnsteuer, Kirchensteuer,Soli und Umsatzsteuer. Vor 2 Jahren wurde das Haus aus der Masse freigegeben. Am 20.07.10 bekam ich vom Insolvenzgericht den Beschluß das mir am 10.05.11 RSB erteilt wird. :juchu:
Doch schwuppdiewupp kommt eine Woche später ein Schreiben vom FA in der auf die noch im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek erinnert wird und da das Haus aus der Insolvenzmasse nun freigegeben wurde valutiert diese noch über 12.000 € und ich soll Ihnen mitteilen wie diese Beträge getilgt werden sollen, da die darin enthaltenen Beträge nicht von der RSB betroffen sind. :wallbash:
Ich habe nun zwei Fragen:
Zum einen: stimmt das, daß die Beträge nicht von der RSB betroffen sind?
Zum Anderen: wie zum  :devil: kriege ich diese vermaledeite Sicherungshypothek wieder aus dem Grundbuch, falls die Beträge doch in die RSB fallen. :girl:

Es gibt noch eine zweite Sicherungshypothek. Bei dieser wurde mir unerlaubtes Handeln vorgeworfen dem ich schriftlich widersprochen habe. Diese Forderung wurde als solche beim InsoVerwalter angemeldet.Aufgrund meines Widerspruchs des Vorwurfes und der angemeldeten Höhe wurde die Forderung bestritten und Unterlagen vom Gläubiger angefordert aus denen der Vorwurf zu beweisen sei. Darauf gab es keine Reaktion mehr seitens des Gläubigers.

Hätte nicht der IV beide Einträge löschen lassen müssen als das Haus noch in der Masse war?
     
Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.


 

 
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