Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: robinsmama1971 am 13. Februar 2013, 12:27:52
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Hallo,
vor einiger Zeit hatte ich hier geschrieben, dass mir die RSB erteilt wurde. Nach Durchsicht und Sortierung meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass wohl eine Forderung nicht enthalten war.
Sachverhalt: Von 1993-1995 hatte ich studiert und Bafög erhalten. Die Schuld stand bei ca. 3.500,- Euro. Im Jahre 2006 ging ich in die PI. Eigentlich hatte ich diese Forderung der Schuldnerberatung auch pflichtgemäß mitgeteilt.
Ist diese Schuld nun auch in der RSB drin???
Edit 1: Mit 10 Jahren (vor über 30 Jahren) bin ich angefahren worden und hatte eine Mitschuld. Ab und an schickt mir die Besitzerin des Fahrzeuges einen GV und will 300,- Euro abholen lassen. Ist die Schuld nun auch weg???
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...und Bafög erhalten. Ist diese Schuld nun auch in der RSB drin???
ja
...und hatte eine Mitschuld.
Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet?
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Ich hab die 30 Jahre alte Schuld nie angegeben. Mir ist nur das Urteil heute beim Aufäumen in die Hände gefallen.
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wenn keine Forderng aus unerlaubter Handlung angemeldet wurde, fällt auch die unter die RSB