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Autor Thema: Schuldnerbonus  (Gelesen 6560 mal)

Theo

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Schuldnerbonus
« am: 20. Mai 2010, 10:19:34 »

Hallo an alle...

Habe meine Insolvenz hinter mich gebracht, Restschuldbefreiung wurde erteilt. *megafreu*
Gestern bekam ich noch mal Post von der IV, mit einer zur Abwechslung freudigen Nachricht. Ich bekomme einen Schuldnerbonus.

Meine Frage dazu: Wie wird der eigentlich berechnet?
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Fallera

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #1 am: 20. Mai 2010, 10:52:35 »

Soweit mir bekannt werden 10% der gezahlten Abtretungen im 5 Jahr und 15% der gezahlten Beträge im 6 Jahr erstattet.
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Kurt Cobain
 

Theo

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #2 am: 20. Mai 2010, 11:01:51 »

Jetzt bin ich ja echt baff!!!
Muss sagen, ich hatte nie wirklich Vertrauen zu meiner IV, aber wenn das stimmt, mannomann....
Meine letzte Pfändung war im Januar 2010, die IV bezieht sich in dem Schreiben allerdings nur auf die Monate 09/2009 bis 01/2010, d.h. aus diesen Monaten berechnet sie den Bonus. Was mach ich denn jetzt?  :neutral:
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Fallera

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #3 am: 20. Mai 2010, 11:55:50 »

sorry, muss mich korrigieren! es geht um die beiträge nach vier bzw. fünf jahren!

§ 292 InsO - Rechtsstellung des Treuhänders

Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.
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Theo

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #4 am: 20. Mai 2010, 13:19:46 »

Noch mal danke schön, amtsdeutsch, wer versteht das?
Heißt, ich muss in meinen Unterlagen nachsehen, wann das Verfahren beendet wurde, und heißt nicht automatisch 5. bzw. 6. Jahr der WGP? :neutral:
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Fallera

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #5 am: 20. Mai 2010, 13:45:36 »

 :juchu: amtsdeutsch! stimmt!

Wichtig ist, wann das Verfahren beendet wurde! :gruebel: Meißt dauert das eigtl. Verfahren ca. 1,5 Jahre (Ausnahmen bestätigen die Regel). Danach beginnt ja die eigtl. WVP. Wenn somit steht, nach Ablauf von vier jahren ist das im Prinzip das 5 jahr des gesamten Verfahrens. Bzw. das 6 Jahr.

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Theo

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #6 am: 20. Mai 2010, 15:05:00 »

Puh, dafür braucht man ja echt n Doktor  :wink:
Ich seh dann also erst mal nach, weil irgendwie trau ich der Dame nicht über den Weg, dafür ist in der ganzen Zeit zu viel an Merkwürdigkeiten angefallen...
Melde mich ggf. noch mal, in Ordnung?  :thumbup:
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Fallera

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #7 am: 20. Mai 2010, 15:09:12 »

Mach das!

Ich werde mal meinen Dad Fragen, der ist Jurist und weiß evtl. mehr darüber.

Gruß

 :hi:
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Theo

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #8 am: 21. Mai 2010, 11:29:32 »

Ich verstehe immer weniger...
Habe nachgesehen, Verfahren eröffnet 12/03, WGP begann 01/04, Verfahren beendet 13.07.05, Bonus berechnet ab 09/05, WGP Ende 01/10. Habe somit 73 Monate zahlen müssen.
Wie müsste denn nun der Bonus in dem Fall berechnet werden?  :dntknw:
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paps

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #9 am: 23. Mai 2010, 20:04:47 »

Verfahren am 13.07 beendet.(oder Schlußtermin.?)

Was steht im Aufhebungsbeschluß und/oder der Ankündigung der RSB.
Wenn wirklich am 13.07. Aufgehoben, dann müssen die pfändbaren Beträge ab dem 14.07.09 berechnet werden.
Siehe §292 InsO
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Theo

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #10 am: 25. Mai 2010, 09:17:23 »

Guten Morgen,

erst einmal danke schön.
Der wörtliche Text der IV lautet:
Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss vom 13.07.2005. Ein Schreiben vom Amtsgericht mit selbigem Datum besagt, das Verfahren wäre abgeschlossen.
An welche offizielle Stelle kann ich mich denn wenden, um die Berechnung der IV prüfen zu lassen?
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paps

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Re: Schuldnerbonus
« Antwort #11 am: 25. Mai 2010, 20:40:48 »

Nehmen wir an Sie bekommen in 08 Geld für den Monat 07.
Dann wäre 09 ja richtig.(für 08)

Ansonsten Anfrage an das Insolvenzgericht, warum die Bonuszahlungen nicht mit Aufhebung des Verfahrens beginnen. 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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