Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: nijtox am 16. Juni 2017, 14:46:32

Titel: Selbstauskunft - mach ich falsche Angaben? (juristische Spitzfindigkeit)
Beitrag von: nijtox am 16. Juni 2017, 14:46:32
Hallo zusammen,

ich habe meine Insolvenz schon seit langer Zeit hinter mir. Lediglich in der Schufa steht noch ein Vermerk zur Restschuldbefreiung.
Am Zahlungsverkehr kann ich an sich problemlos teilnehmen, selbst Vertragsabschlüsse waren und wären möglich. Um einer diesen geht es jetzt.

Aufgrund der Geschäftsbedingungen muss ich vor Vertragsabschluss eine "Selbstauskunft" abgeben. Im kleingedruckten steht folgendes:

"Ich versichere, dass gegen mich in den vergangenen drei Jahren keine gerichtlichen Mahnverfahren oder Zahlungsklagen bestanden
oder bestehen, ebenfalls keine Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungsverfahren, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren."


Jetzt ist mein "Insolvenzverfahren" seit 2012 aufgehoben, erledigt ist alles seit Februar 2015. Verfahren an sich also weit über die drei Jahre hinaus. Mache ich also wahrheitsgemäße Angaben wenn ich hier "ja" sage?

Es geht hier jetzt um keine riesige Sache - ich will mir wegen unwahrer Angaben aber auch keinen  Strick drehen.

Danke
Titel: Antw:Selbstauskunft - mach ich falsche Angaben? (juristische Spitzfindigkeit)
Beitrag von: Der_Alte am 16. Juni 2017, 23:53:00
Wenn explizit nach einem Insolvenzverfahren gefragt wird und das seit mehr als drei Jahren beendet ist, kann man sicher mit "ja" antworten. Allerdings wird in der allgemeinen Öffentlichkeit unter Insolvenzverfahren häufig der gesamte Zeitraum der sechs Jahre verstanden. Dann wäre "ja" zumindest zweifelhaft.

Ist halt eine Abwägung, wobei ich aus pragmatischen Gründen eher zu ja tendiere.