Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: tnh am 06. Juli 2015, 22:33:28
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Guten Abend,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zum Thema: Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich).
Vorab erst mal einige Infos über mich:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 22.07.2008
Ankündigung der RSB: 22.04.2009
Erteilung der RSB: 22.07.2014
Ich selbst habe bisher noch nie in meinem Leben eine Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) gemacht.
Seit einigen Jahren bin als Arbeitnehmer beschäftigt (Vollzeit) und habe aufgrund von Pendelfahren mit Öffentlichen Verkehrsmitteln im Monat erhebliche Ausgaben. Die Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort beträgt ca. 50 KM.
Frage hierbei: Ist es Ratsam eine Steuererklärung für das Jahr 2014 abzugeben? Geht die ggf. Steuererstattung im vollen Umfang an mich?
Vielen Dank für eure Rückmeldung(en)
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Geht die ggf. Steuererstattung im vollen Umfang an mich?
An wen sollte sie sonst gehen sollen?
Das Insolvenzverfahren ist doch vollumfänglich abgeschlossen.
Und ja: finanziell würde sich ein Lohnsteuerjahresausgleich auf jeden Fall lohnen.