"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 6061 mal)

chaos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Steuererklärung
« am: 26. April 2012, 21:56:56 »

Ich hab noch knapp 2 Jahre bis zum finalen Ende, trotzdem beschäftige ich mich vorab mit dem folgenden Sachverhalt:

Das Finanzamt gehört zu meinen Gläubigern und macht von seinem Aufrechnungsrecht gebraucht, ist auch vollkommen ok so.
Am 21.4.2014 bin ich durch, bedeutet das, wenn ich meine Steuererklärung für 2013 nach diesem Termin mache, dass dann auch keine Aufrechung durch das Finanzamt mehr erfolgen darf? Oder gibt es da grundsätzlich ein besseres Timing? Ich meine das mal in einem anderen Forum gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr :-(
Danke schonmal für Eure Hilfe!
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuererklärung
« Antwort #1 am: 27. April 2012, 16:18:11 »

Solange Sie die Steuererklärung vor dem Termin machen, an dem die Restschuldbefreiung rechtskräftig ist (zwei Wochen nach dem Beschluß), darf das Finanzamt noch aufrechnen. Auch danach kann das FA weiterhin aufrechnen. Nach Erteilung der RSB können Sie sich allerdings gegenüber dem FA auf die RSB berufen und eine Verrechnung verweigern, aber natürlich nur für Aufrechnungen, die nach diesem Termin stattgefunden haben.
Gespeichert
 

Nightflyer30

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Steuererklärung
« Antwort #2 am: 08. Juli 2013, 06:45:33 »

Hallo zusammen,

ich klink mich hier noch mal ein. Ich habe mittlerweile am 02.07. die Restschuldbefreiung erhalten. Keine Versagungsanträge und der Beschluss des Amtsgerichts ist mir zugestellt worden.

Nun habe ich die Steuererklärung eingereicht. Da auch bei mir das Finanzamt unter den Gläubigern war deshalb erst nach Erteilung. Bedeutet das nun das das Finanzamt immernoch 2 Wochen nach dem 02.07. mit der Altforderung, welche in die Insolvenz ging, verrechnen darf? Oh mann das hab ich mal wieder nen verdammten Fehler begangen :-(

LG Nightflyer
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuererklärung
« Antwort #3 am: 08. Juli 2013, 09:43:24 »

Abwarten, wie das FA reagiert. Wenn mit dem Steuerbescheid ein Verrechnungsvermerk kommt, Einspruch dagegen einlegen und auf die RSB verweisen. Glück kann man immer haben.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz