Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: juergengrisu am 22. April 2012, 13:10:09

Titel: Stundung der Kosten nach dem Insolvenzverfahren
Beitrag von: juergengrisu am 22. April 2012, 13:10:09
Hi Zusammen,

Ich habe 2011 mein Verfahren durch erfolgreiche RSB beendet ,auch das Widerrufsjahr ist um.
Ich bin 100 % Beh. habe eine unbefristete Dauerrente, will mich vor NICHTS drücken nur meine Lage ist ich habe eine sehr kleine Rente..

Ich hatte damals die Kosten des Verfahren gestundet bekommen , auch in der WVP
Ich hatte gerade eine weitere Prüfung vom Gericht ob sich bei mir etwas geändert hat.
Ich habe das alles beantwortet und den Rentenbescheid mitgeschickt wo ich die Dauerrente bekam.
Nun kam ein Schreiben vom Insolvenzgericht das keine weiteren Prüfungen mehr stattfinden.
Heißt das ,das die Kosten niedergeschlagen werden???
Oder was heißt das genau?

Ich bin durch Krankheit damals in die Insolvenz gerasselt, nicht das hier fragen aufkommen ich wolle mich vor den Kosten ,,drücken''

Ich danke ihnen für eine Antwort.

Gruß
juergengris
Titel: Re: Stundung der Kosten nach dem Insolvenzverfahren
Beitrag von: paps am 22. April 2012, 16:40:13
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass bis zur nächsten Prüfung (jährlich ?) keine weitere Zahlung notwendig wird.
Sie bekommen dann spätestens nach 4 Jahren einen Beschluss, dass die Kosten endgültig erlassen werden.
Titel: Re: Stundung der Kosten nach dem Insolvenzverfahren
Beitrag von: juergengrisu am 23. April 2012, 09:44:09
Hallo Paps

In dem Brief steht ja drin das keine weitere Prüfungen meiner Finanziellen Lagen mehr erfolgen wird...
auch nicht Jährlich..

dann hat es sich nach 4 Jahren erledigt
Ich danke ihnen für die Schnelle Auskunft

gruß juergengris