Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Just am 27. Mai 2018, 08:02:21

Titel: Stundung Verfahrenskosten nach erteilter RSB
Beitrag von: Just am 27. Mai 2018, 08:02:21
Hallo, mir wurde die RSB im Januar 2015 erteilt. Gleichzeitig hat das Gericht eine Stundung der Verfahrenskosten ausgesprochen. Nun sind fast vier Jahre vergangen. Ich habe vom Gericht nie wieder was gehört. Bis Juli 2017 habe ich aufstockendes ALG 2 bekommen, danach Wohngeld. Wie geht das denn nun weiter? Soll ich mich beim Gericht melden? Kann noch irgendwas passieren? Meine finanzielle Lage hat sich nicht wesentlich gebessert.
Titel: Antw:Stundung Verfahrenskosten nach erteilter RSB
Beitrag von: KarlPaul am 29. Mai 2018, 20:06:09
Vor Ablauf der Vier jahre besteht kein Handlungsbedarf. Und danach ist es immer noch genug Zeit für einen erneuten
Stundungsantrag wenn sich das Gericht melden sollte.