Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: wackeldackel am 27. Februar 2018, 20:26:34
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Hallo liebe Gemeinde,
vor 18 Monaten war meine Restschuldbefreiung durch. Die SCHUFA hat inzwischen auch meiner Bank mitgeteilt, das meine Verbindlichkeiten bereinigt sind. Kann ich nun eine Genehmigung nach 34c beantragen? Oder geht das nur nach Ablauf dieser obligatorischen 3 Jahre?
Vielen Dank!
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Das wird erst Möglich sein wenn die Schufa die RSB löscht.
Viel Erfolg!
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Bei der Schufa sind es 3 Jahre und dann bis Jahresende ehe die RSb gelöscht wird.
Je nach dem Tag an dem die RSB gewährt wurde können es auch 4 Jahre sein.
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34C war in Köln bereits ab Wohlverhaltensphase möglich.
Vorraussetzung regelmäßige Bescheinigung des Treuhänders über Erfüllung der
Verpflichtungen.
Daraus ergibt sich, dass es nach RSB gar kein Problem mehr sein sollte.
Vorraussetzung ist ja nicht "gute Bonität", sondern "geordnete finanz./wirtschaftl.) Verhältnisse".
Die sind ab ordentlichem Insolvenzverfahren definitiv geordnet.
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Jede IHK kocht ihr eigenes Süppchen.....