Schulden > Die Restschuldbefreiung

Nach Restschuldbefreiung vermutlich Nachzahlungen für Witwenrente

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HausH:
moin,

im Dez. 2017 habe ich die Restschuldbefreiung erhalten. Jetzt hat sich her raus gestellt das ich für die Jahre 2015 und 2016 vermutlich Gelder aus der Witwenrente nachgezahlt kriegen kann. Das hängt mit damaliger Erkrankung und geringerem Einkommen zusammen. Ich kann eine Überprüfung der Rente beantragen, das für 4 Jahre nachträglich. Die Witwenrente war damals teil meines pfändbaren Einkommens. Wie sollte ich vorgehen um zu vermeiden das ich noch was abführen müsste?

Ich schätze die Nachzahlung auf vielleicht 500 €

gruß HausH

Wandervogel:
Das Amt des TH ist doch erloschen, wer sollte denn da nachträglich noch Ansprüche anmelden?

HausH:
moin,

ja das weiß ich eben nicht, ist für mich auch nicht schwierig noch zu warten, so das ich den Antrag so stelle das 1 Jahr nach Restschuldbefreiung vergangen ist. Brauche das Geld jetzt nicht.

gruß HausH

markuswalter:
Ich wurde Rückwirkend berentet und habe auch noch Krankengeld nachgezahlt bekommen, das interessiert keinen mehr....

Viel Erfolg!

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