Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: hexenmohn am 01. Januar 2011, 03:11:20

Titel: Trennung vom Partner in der Restschuldbefreiungsphase
Beitrag von: hexenmohn am 01. Januar 2011, 03:11:20
Hallo und erstmal ein frohes neues Jahr...
Mein Mann ist in diesem Jahr im Mai fertig mit der Restschuldbefreiungsphase bei mir dauert es noch 2 Jahre.Da ich mich von meinem Mann trennen möchte hätte ich ein paar Fragen:
1.Getrennte Wohnungen-muß ich das dem TH mitteilen bzw.entstehen dadurch Nachteile?
2.Die Steuerklassen würden wir nicht ändern!Ist das möglich?,weil wir uns erstmal "inoffiziell"trennen d.h.vorerst nur getrenntes Wohnen.
Liebe Grüße und vorab lieben Dank
Titel: Re: Trennung vom Partner in der Restschuldbefreiungsphase
Beitrag von: Fallera am 01. Januar 2011, 14:30:04
1. Melden müssen Sie dem TH, wenn sich Ihre Adresse durch die Trennung ändert. Nachteile bringt das erstmal keine, nur könnte der TH beantragen Ihren Mann künftig nicht mehr als Unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen.

2. Da die Trennung in 2011 erfolgt, dürfen sie für 2011 noch die Steuerklassen beibehalten. Danach müssen Sie angepasst werden.
Titel: Re: Trennung vom Partner in der Restschuldbefreiungsphase
Beitrag von: hexenmohn am 01. Januar 2011, 19:13:35
Danke für die schnelle und kompetente Antwort;-)