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Autor Thema: Unvollkommene Verbindlichkeiten  (Gelesen 2512 mal)

tomwr

Unvollkommene Verbindlichkeiten
« am: 27. November 2016, 17:55:48 »

Doch noch ein abschließendes Thema. Durch Erteilung der RSB werden ja die (Rest)Forderungen der Gläubiger zu sog. unvollkommenen Verbindlichkeiten. Das bedeutet wohl, dass der Gläubiger seine Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann, wohl aber erhaltene Zahlungen nach der RSB behalten kann, wenn der Schuldner so dumm war und eine Zahlung an ihn geleistet hat.

Jetzt kann man das für die meisten Gläubiger sicherlich einfach umgehen, in dem man mit Ihnen keine Geschäfte mehr tätigt aber nicht in allen Bereichen ist das immer möglich oder sinnvoll. Gerade bei Behörden wie Finanzamt, Stadt XY (Gewerbesteuer), KfZ Zulassungsstelle gibt es ja keine Alternativen. Wenn diese Behörden Guthaben erstatten sollen, würde das ja im Widerspruch zum Ziel der InsO stehen, eine Befreiung von Schulden sicherzustellen.

Siehe auch hier den Beitrag:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-aufrechnungsverbot-fuer-insolvenzglaeubiger-waehrend-der-wohlverhaltensphase_051425.html

Wenn ich z.B. eine Umsatzsteuer Erstattung erhalte (was für Selbständige nicht zwingend ungewöhnlich ist), könnte das Finanzamt dann mit alten (unvollkommenen) Umsatzsteuerforderungen verrechnen ?
Reicht es zwingend aus, dass die alten Verbindlichkeiten einer anderen Steuernummer zugeordnet sind ?
Und wie ist das bei KfZ ? Reicht es aus das Kennzeichen zu wechseln ?
Und bei Banken ? Eine neue Kontonummer ?
Bei Mobilfunk eine andere Rufnummer ?
Aber wie sieht das aus mit Paypal, wo es ja keine Kontonummer in dem Sinne gibt sondern nur eine Emailadresse ?

Mich würden hier die rechtlichen Zusammenhänge interessieren. Immerhin kann ein normaler Gläubiger ja sehr wohl mit einer unvollkommenen Verbindlichkeit aufrechnen wenn es zu einer Zahlung des Schuldners nach Erteilung der RSB kommt.

Keine Ahnung ob das hier schon thematisiert wurde aber mit unvollkommene Verbindlichkeit findet die Suchfunktion nichts.
Außer dem Hypothekenthread aber da bin ich irgendwie nicht schlau draus geworden. Immobilienbesitz habe ich auch nicht.
« Letzte Änderung: 27. November 2016, 17:59:24 von tomwr »
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