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Autor Thema: Verfahrenskosten  (Gelesen 2089 mal)

KarlPaul

Verfahrenskosten
« am: 11. November 2016, 17:17:11 »

Zahle nach meiner RSB Anfang 2015 die verbliebenen Kosten, die mir gestundet worden sind, in Raten a 50 € an die Justizkasse. Seitdem gab es keinen weiteren Kontakt. Offen sind jetzt noch 17 Raten. Mittlerweile wäre es eine Kleinigkeit für mich diesen Restbetrag sofort zu tilgen? Sollte ich es tun oder sollte ich laufen lassen bis es sich von selbst erledigt hat? 
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