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Autor Thema: Verfahrenskosten.  (Gelesen 2072 mal)

ballycoola

  • Jungspund
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Verfahrenskosten.
« am: 05. Februar 2018, 14:36:02 »

Hallo ihr,

so, ich habe es geschafft. Vor einem Monat waren bei mir die sechs Jahre vorbei und nun war ja noch der Monat, wo die Gläubiger noch Versagensgründe hätten beantragen können. Ich nehme mal an, wenn mein Gläubiger dies getan hätte, hätte ich auch schon was gehört. Gründe hätte er auf jeden Fall nicht gehabt.
 Wie ist das nun mi den Verfahrenskosten? Werden die erstmal vorrangig von den abgetretenen Geld beglichen? Oder muss ich mich nun noch darauf einstellen, dass da noch was auf mich zu kommt? Die TH Kosten sind auf jeden Fall von dem abgetretenen Geld gezahlt worden.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Antw:Verfahrenskosten.
« Antwort #1 am: 05. Februar 2018, 20:34:31 »

Bevor die Gläubiger aus der Masse bekommen, werden zunächst die Kosten des Treuhänders und die Verfahrenskosten beglichen. Wenn die Masse dafür ausreicht, entstehen für den Schuldner keine weiteren Kosten.
Gespeichert
 
 

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