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Autor Thema: Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 3070 mal)

Nicklos

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Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« am: 25. April 2017, 16:28:55 »

Hallo zusammen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Insolvenzverfahren war letztes Jahr beendet und für die Verfahrenskosten habe ich die Stundung beantragt welche auch gewährt wurde.

Nun habe ich gerade die Vollstreckungsankündigung im Briefkasten gehabt von der Justiz Kasse mit der bitte um Zahlung innerhalb von 14 Tagen.

Ich bin wirtschaftlich nicht in der Lage 1500€ zu bezahlen was ich auch beweisen kann. Hat eine erneute bitte um Stundung Aussicht auf Erfolg? 

LG Nadine
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waldi

Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #1 am: 25. April 2017, 18:45:02 »

Hat eine erneute bitte um Stundung Aussicht auf Erfolg?
Ja.
Aber schleunigst einreichen!
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Nicklos

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Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #2 am: 25. April 2017, 20:10:42 »

Hatte den Brief heute in der Post. Morgen schicke ich den Antrag raus.

Danke für die Antwort.
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Insokalle

Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #3 am: 28. April 2017, 17:55:02 »

Wieso das denn?
Zunächst wäre mit dem GV/Gericht zu klären, was mit der schon bewilligten Stundung ist.
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waldi

Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #4 am: 29. April 2017, 07:22:34 »

Sie dürfte wohl mit Beendigung der WVP gegenstandslos geworden sein.
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Nicklos

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Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #5 am: 29. April 2017, 08:31:33 »

Guten Morgen. 

Ich hatte mit Erhalt der Rechnung damals einen Antrag auf Stundung gestellt und dieser wurde für 1 Jahr gewährt. Ich hab den Brief gefunden und mit 1. Juni endet die Bewilligung. Ich hatte eh vor einen neuen Antrag zu stellen aber nicht damit gerechnet das ich im April eine Vollstreckungsankündigung bekomme. Ich verstehe es auch immer noch nicht.

LG Nadine
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Insokalle

Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #6 am: 29. April 2017, 16:58:10 »

Zum gefühlt millionsten Mal: Ohne vollständige Schilderung des Falls ist eine brauchbare Antwort Glücksache.
Sieht so aus, als wäre eine Verlängerung der Stundung notwendig. Falls sie bewillgt wird, achten Sie diesmal auf Zeitablauf, wenn sie wieder befristet werden sollte.
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Nicklos

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Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #7 am: 30. April 2017, 13:50:37 »

Beendigung der wvp im Dezember 2015

Im Januar 2016 die Rechnung für die angefallenen Kosten in Höhe von 1564€

Stundung der Kosten bewilligt im Februar befristet bis 31.5.17

Vollstreckungsbescheid an dem Tag der Threaderstellung

Ich gehe einer 450 Arbeit nach seit 3 Jahren. Mein Mann ist Angestellter mit 40h/Woche seit 20 Jahren. Änderungen wurden immer mitgeteilt.

Wir haben 3 Kinder und bekommen keine Mittel von Staat.

Sorry wenn ich was vergessen hab.

Achso Inso war leider nötig da wir einen Kredit der Targo Bank nicht mehr bedienen konnten.

Ich habe vor meiner Threaderstellung die Suchfunktion benutzt aber keine brauchbare Antwort erhalten.

Ich hoffe gerade auf eine positive Antwort der Justiz Kasse. Entweder erneute Stundung oder Mini Raten.

LG Nadine
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waldi

Antw:Verfahrenskosten Vollstreckungsankündigung
« Antwort #8 am: 30. April 2017, 19:27:38 »

Sorry, wenn ich was vergessen hab.
Nee, haste nicht.
Bis vor Antwort#3 gab's ohnehin keine Notwendigkeit weiterer Angaben.
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