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Autor Thema: Versagung der Restschuldbefreiung  (Gelesen 3804 mal)

snoopy75

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Versagung der Restschuldbefreiung
« am: 12. Januar 2009, 14:17:58 »

Mir wurde vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass eine RSB nicht in Frage komme und er nun die Abschlussrechnung an das Amtsgericht senden werde. Die angegebenen Gründe sind sehr zweifelhaft und ich werde dagegen Widerspruch einlegen, ganz logisch.

Sollte dieser Widerspruch jetzt nun nichts bewirken, was passiert dann? Insolvenz beendet - und dann? Muß ich dann mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen um Ratenzahlungen zu vereinbaren? Oder empfiehlt sich dann der Gang zur Schuldnerberatung?

Ich suche nun seit ca. 2 Stunden nach einem Beitrag im Netz, aber irgendwie ist nie das passende dabei. Danke schonmal für Eure Hilfe.
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MissTraut

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Re: Versagung der Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 13. Januar 2009, 23:49:02 »

Hallo Snoopy75,

mit welcher Begründung soll die RSB versagt werden ?

LG
MissTraut
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