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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: vorzeitges Beenden des Verfahrens  (Gelesen 3458 mal)

bayernmaus

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vorzeitges Beenden des Verfahrens
« am: 24. Oktober 2013, 10:10:34 »

Hallo ihr lieben,

vorab, großes Lob an diese Seite, die mich jeden Monat begleitet :)

Ich bitte vorab schon einmal um zahlreiche und vorallem aber hilfreiche Antworten.

Meine Insolvens wurde 02/2010 eröffnet. Ich befinde mich selbstverständlich bereits in der Wohlverhaltensphase.
Bedeutet, dass es bis ca. 02/2016 zur Restschuldbefreiung noch dauert.

Nun zu meiner eigentlichen Angelegenheit:

Bis August 2012 habe ich fast kaum Pfändungen bezahlt (ca. 50-100 € und dazu komt noch der Betrag eines Nebenjobs den ich ab und an mal hatte).
Seit Sep 2012 habe ich einen neuen Arbeitgeber. Hier verdiene ich deutlich mehr. Ich habe ein Fixgehalt (2100,- € Brutto) und bekomme noch Provision obendrauf (selten nichts, meistens zwischen 400 - 1300 €).
Daher zahle daher einen recht hohen Betrag an Pfändung.
Zu guter letzt habe ich seit 04/2013 einen Firmenwagen der natürlcih als geldwerter Vorteil auch noch mit auf die Pfändungsberrechnugn kam.
Mein monatlicher Pfändungsbetrag belief sich zwischen 400 - 800 €, wobei wir von einem Schnitt von 500 bis 600,- € in etwa ausgehen kann.

Nachdem ich durch das Firmenfahrzeug (1% Regelung) soviel an Pfändung zahlen musste, dass es zum Sterben zuviel ist und zum Leben zu wenig, hatte ich ein intensives Gespräch mit meinem Arbeitgeber.

Der hat mir nun folgendes Angeboten.
Das Fahrzeug wird mir nicht mehr auf 1% Regelung Regelung überlassen sondern auf detailiertes Fahrtenbuch schreiben und ich zahle den prozentualen Anteil meiner privaten Nutzung. Grob überschlagen liegen diese bei 100,- € monatlich.

Des Weiteren hat mein AG mir einen Kredit angeboten, um durch neue Vergleichsangebote früher aus der Insolvenz zu kommen.
Nach Rücksprache mit meiner Rechtsanwältin (NICHT meine TH) hat sie gesagt, dass es durchaus möglich ist, auch wärend der Insolven/Wohlverhaltensphase Vergleiche zu starten.

Nun zu meinen Fragen:

- ich habe gehört, dass wenn man sich früher "rauskauft" man die laufenden Zinsen mit dazurechnen muss?
- kann ich ohne Rücksprache mit meiner Treuhänderin das Vorhaben starten oder sollte ich das mit ihr besprechen?
- bekommen denn die Gläubiger in der WVP eine monatliche oder jährliche Ausschüttung? Dies will ich wissen, wegen den Kosten meiner TH (die zieht sie ja gleich immer ab) und außerdem kann man ja dann wissen, ob die Gläubiger meinen "guten" Verdienst bereits wissen
- darf ich denn alle Gläubiger selber anschreiben und ihnen ein Vergleichsangebot zukommen lassen?
- wie berrechne ich gute Vergleichsangebote am besten? Ich bekomme einen Kredit über 10000,- €. Es waren (aus dem stehgreif) ca. 18 Gläubiger auf eine angemeldete Summe von ca. 32000,- €
- gibt es Vorlagen, was ich bei Vergleichsangbotsschreiben auf jeden Fall beachten soll/muss?
- was für eine Frist bis zur Antwort soll ich meinen Gläubigern setzen?
- wie lange in etwa denkt ihr das es dauert, bis es durch ist?
- soll ich mein Vorhaben denn gleich begründen oder abwarten ob Gegenwehr kommt?
- habe ich irgendwelche nachhaltigen Probleme, wenn ich mich vorher "rauskaufe"?
- können die Gläubiger, die nicht angemeldet hatten dann erneut ihre Forderungen geltend machen?

Ich weiß es sind viele Fragen. Allerdings möchte ich diesen Schritt gut durchdacht haben.

Bei dem Angebot meines AG möchte ich die restlichen 2 Jahre 4 Monate mehr abwarten, da ich jeden Monat so extrem knapp lebe aber arbeite wie ein Stier (Aussage meines AG   )

So nun freue ich mich auf Euren hilfreichen Antworten.

Sollten noch Fragen sein, NUR ZU 

Liebe Grüße

Sabbi
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2013, 10:12:24 von bayernmaus »
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Insokalle

Re: vorzeitges Beenden des Verfahrens
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2013, 16:52:19 »


- ich habe gehört, dass wenn man sich früher "rauskauft" man die laufenden Zinsen mit dazurechnen muss?

Nein, das wär mir neu. Üblicherweise werden die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen in die Verhandlungen genommen. Quotenzahlungen werden ja auch nur auf die in der Insolvenztabelle stehenden Zahlen vorgenommen.


- kann ich ohne Rücksprache mit meiner Treuhänderin das Vorhaben starten oder sollte ich das mit ihr besprechen?

Sie müssen es nicht mit der TH besprechen. Es kann aber nicht schaden, sie zu informieren.


- bekommen denn die Gläubiger in der WVP eine monatliche oder jährliche Ausschüttung? Dies will ich wissen, wegen den Kosten meiner TH (die zieht sie ja gleich immer ab) und außerdem kann man ja dann wissen, ob die Gläubiger meinen "guten" Verdienst bereits wissen

Üblich ist jährliche Ausschüttung. Sie sollten nur eines nicht machen, nämlich die Gläubiger unter falschen Voraussetzungen zum Vergleich bringen. Der Schuss geht gewaltig nach hinten los!


- darf ich denn alle Gläubiger selber anschreiben und ihnen ein Vergleichsangebot zukommen lassen?

Ja


Zum Rest: Meinen Sie, wenn Sie einem Gläubiger schreiben, er bekommt jetzt eine Quote soundso, dass er sofort Hurra schreit? Er normaler wirtschaftlich denkender Gläubiger will eine Vergleichsrechnung haben oder machen. Was bekommt er jetzt im Vergleich zu dem, was er bis zum Ablauf der 6 Jahre bekommen würde? Sicher ist das hypothetisch, weil niemand weiß, was im nächsten Jahr ist. Bei den Zahlen, die Sie nennen, wird es meiner Meinung nach mit erfolgreichen Verhandlungen schwer.
Für die erfolgreichen Verhandlungen spielt es auch eine Rolle, was für Gläubiger dabei sind. Institutionelle Gläubiger haben ihre Vorgaben, bei denen ist es oft schwierig.
Wenn Sie es trotzdem machen wollen, Frist max 2 Wo. Verhandlungsdauer etc. kann nicht eingeschätzt werden.

Besorgen Sie sich erst einmal die Insolvenztabelle vom IV mit einer Übersicht über die festgestellten Forderungen. Davon ziehen Sie die bisherigen Ausschüttungen ab. Dann machen Sie eine Vergleichsrechnung wie beschrieben.
Und machen Sie eine zweite Vergleichsrechnung über die wirtschaftlichen Auswirkungen bei Ihnen, schließlich haben Sie ein Darlehen an der Backe.


- können die Gläubiger, die nicht angemeldet hatten dann erneut ihre Forderungen geltend machen?

Bis dahin dürfte einiges verjährt sein.
Vollstreckungsversuche von Insolvenzgläubigern mit titulierten Forderungen können Sie mit einer Vollstreckungsgegenklage abwehren unter Berufung auf die erteilte RSB.




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schwoab

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Re: vorzeitges Beenden des Verfahrens
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2013, 18:55:26 »

Hallo Sabbi,

ich habe im Februar genau das durchgezogen was Du vorhast. Ich habe alle Gläubigern 30% der angemeldeten Summen als Vergleich angeboten. Ging auch zum größten Teil durch, nur einer wollte ca. 200 Euro mehr. Der Vergleich wurde schließlich von allen angenommen und ich habe meine Restschuldbefreiung erhalten.

Gruß
Schwoab
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bayernmaus

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Re: vorzeitges Beenden des Verfahrens
« Antwort #3 am: 20. November 2013, 10:33:53 »

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten :)

@schwaob, dass habe ich im Forum gelesen :) Freue mich sehr für Dich  :thumbup: Ich weiß noch nicht, wieviel prozent ich den Gläubigern anbieten werde. Das kommt drauf an, wieviel da noch offen ist. Drück mir einfach die Daumen, dass ich es auch schaffe und endlich mal wieder ein bisschen "leben" kann. Nicht das es mir schlecht geht, aber durch den Firmenwagen (den ich einfach bei mir zuhause brauche, weil ich zu oft spontan nachts für die Arbeit los muss) habe ich manchmal weniger als die mindestgrenze übrig...

Ich habe jetzt bei meiner Treuhänderin ein "vorzeitiges Ausschüttungsverzeichnis" angefordert.

Nachdem das schon ein zweites Mal gemacht habe, hoffe ich nun, dass ich es erhalte.

Dann habe ich auch einen genaueren Überblick, was bisher ausgeschüttet wurde und wieviel noch offen ist.

Gerichtskosten sind keine offen. Ich muss allerdings ja die Kosten meiner Treuhänderin noch dazurechnen. Weiß jemand, wie ich dies grob errechnen kann?

@Insokralle
du hast recht, ich habe dann einen Kredit an der Backe. Ich habe mir auch lange Gedanken darüber gemacht, was ich machen soll. Von daher sind meine Handlungen jetzt nicht unüberlegt. Aber wirklich danke, dass Du das noch erwähnt hast. Manche Menschen handeln ja wirklich schnell und unüberlegt. Allerdings habe ich mir das überlegt. Und da ich dadurch im Monat deutlich mehr Geld (trotz Kreditrate) habe, ist es für mich durchaus eine Option.
Vielen Dank für deine Warnungen im allgemeinen. Das schätze ich sehr.
Ich will in keinster Weise falsche Voraussetzungen für einen Vergleich schaffen. Das liegt mir fern.
Ehrlichkeit währt am längsten :)

Ich werde Euch über weiteres informieren :)

LG

Sabbi
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