Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: thoti am 11. Juni 2008, 14:50:00

Titel: vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: thoti am 11. Juni 2008, 14:50:00
Hallo
Ich bin im Oktober 2005 in die private Insolvenz gegangen . Alles lief planmässig , bis ich Anfang des Jahres eine grössere Erbschaft machte . Sämtliche Ansprüche gegen mich wurden vom Insolvenzverwalte bezahlt und ich habe noch eine grosse Summe übrig . Und hier kommts mir komisch vor . Die ursprüngliche Schuldenhöhe belief sich auf knapp 40000 ,-€ .  Die fälligen Anwaltskosten die aus meiner Erbschaft  bestritten werden sollen belaufen sich auf rund 21000 € zzgl 6000 € Gerichtskosten . Anscheinend berechnete man mich aufgrund meines jetzigen Barvermögens . Muss für den Anwalt aber nicht die Schuldenhöhe relevant sein ?
MfG
Titel: Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 11. Juni 2008, 14:58:01
Wenn Sie von Anwalt sprechen, meinen Sie vermutlich den Treuhänder / Insolvenzverwalter?
Dessen Gebühren/Honorare berechnen sich nicht nach der Höhe der Insolvenzforderungen (Schulden), sondern nach der Insolvenzmasse (Vermögen).



Titel: Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: thoti am 11. Juni 2008, 15:04:50
Ja , den Treuhänder meinte ich . Das wird so berrechnet obwohl die Summe erst während der Insolvenz bekam ?
Titel: Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 11. Juni 2008, 15:43:32
Insolvenuzantrag war  2005, 
läuft das Insolvenzverfahren noch oder befiden Sie sich bereits in der sog. Wohlverhaltenphase ?
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ?
Zahl der Insolvenzgläubiger ?


Titel: Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: thoti am 11. Juni 2008, 21:05:06
Es ist die Verbraucherinsolvenz , und sämtliche 18 Gläubiger wurden bereits aus dem Erbe bezahlt . Nur noch die Gerichtskosten und der Treuhänder sind zu bezahlen .
Titel: Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: ThoFa am 24. Juni 2008, 16:39:20
Hallo,

die Reihenfolge kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Immer zuerst Verfahrenskosten und dann die Gläubiger.

MfG

ThoFa