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Autor Thema: Vorzeitige Restschuldenbefreiung  (Gelesen 3703 mal)

Marcel46

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Vorzeitige Restschuldenbefreiung
« am: 05. März 2011, 10:58:32 »

HI
Ich bin seit März 2009 in der Privatinsolvenz.
Leider war ich etwas blöd und hatte ganz vergessen das ich noch eine
 Lebensversicherung hatte.
Ich habe dieses aber gleich den TH mitgeteilt und er diese kassiert.

Ich war 11 Jahre privatversichert meine Krankenkasse hatte vom Gesetz aus, eine Alters Rückstellung gemacht.84 Euro im Monat.Mit diesem Geld sollte dann ab 65 Jahren die Beiträge weniger werden.
Das wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ich dachte das die nun das Geld kassieren, da ich in der gesetzlichen wieder gekommen bin.

Also hatte ich 11000 Euro.
Schade hätte ich das vorher gewusst, hätte ich vielleicht ein Vergleich hinbekommen.

Dann bekam ich gleich nach 3 Monaten nach der Insolvenzeröffnung eine grosse Abfindung.
Meine Firma ist umgezogen.
Ich hatte aber gleich einen Super neuen Job gefunden.

Ich konnte jetzt alle Forderungen, Gericht und TH kosten bezahlen von der Masse. Das seit Juni 2009.
Aber mein TH kommt nicht dazu sein Abschlussbericht zumachen.Warum weiss ich auch nicht.
So das ich die Vorzeitige Restschuldenbefreiung beantragen kann.

Immmer wieder vertröstet mich die Sachbearbeiterin des TH das der Abschlussbericht kurz bevor steht.
Gestern hatte ich eine andere Sachbearbeiterin vom TH am Telefon.
Sie schaute im PC und meine nur da steht nocht gar nichts vom Abschlussbericht.

Seit Juni 2009 werden mir 718 Euro jeden Monat vom TH gepfändet, obwohl die Forderungen schön längst bezahlt werden können.
Ich sollte mir keine Sorgen machen, alles was zuviel gepfändet wird, bekomme ich ja zurück, meinte die Sachbearbeiterin des TH.
Ich mache mir aber langsam Sorgen.

Wisst ihr einen Rat was ich machen kann, um endlich damit fertig zu werden?

Gruss Marcel
« Letzte Änderung: 05. März 2011, 11:04:35 von Marcel46 »
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tomwr

Re: Vorzeitige Restschuldenbefreiung
« Antwort #1 am: 05. März 2011, 16:03:04 »

Generell kann man bei vorzeitiger Tilgung aller Verbindlichkeiten (Insolvenzanmeldungen plus voraussichtliche Verfahrenskosten) eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens nach §299 sowie die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen. Der Schuldner muss die Tilgung aller Kosten glaubhaft machen. Dazu würde ich beim Insolvenzgericht zunächst Akteneinsicht nehmen betreffend der zugeflossenen Versicherungsleistung und die bereits durch Lohnabtretung erlangten Beträge. Das Gericht wird dem TH dann zur Stellungnahme auffordern. So gehts vielleicht ein bischen schneller. In diesem Zusammenhang kann man auch noch an die Aufsichtspflicht des Gerichts nach §58 InsO erinnern. Der Treuhänder hat seinen Bericht jährlich abzugeben, siehe auch §292 Abs.1 InsO.

Ich würde in diesem Zusammenhang auch auf folgendes BGH Urteil verweisen:

http://lexetius.com/2005,847


oder siehe auch diesen Thread hier:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Vorzeitige-RSB-verarscht-mich-das-Amtsgericht--7814.html
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Marcel46

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Re: Vorzeitige Restschuldenbefreiung
« Antwort #2 am: 06. März 2011, 10:46:07 »

Zitat
Das Gericht wird dem TH dann zur Stellungnahme auffordern. So gehts vielleicht ein bischen schneller. In diesem Zusammenhang kann man auch noch an die Aufsichtspflicht des Gerichts nach §58 InsO erinnern. Der Treuhänder hat seinen Bericht jährlich abzugeben, siehe auch §292 Abs.1 InsO.

Hi tomwr, Vielen Danke für die Info und die Links.

Ich werde nächste Woche mal das Gericht anrufen.

Jetzt weiss ich woran ich dran bleiben muss und mir doch noch eine längere Wartezeit einräumen lassen sollte.
 
Gruss Marcel
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