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Autor Thema: vorzeitige RSB und nu?  (Gelesen 3749 mal)

astronautic

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vorzeitige RSB und nu?
« am: 13. November 2012, 18:41:53 »

Hallo allerseits,

ich bin kürzlich auf dieses Forum gestoßen und habe auch ein paar Tage gestöbert. Da ich jedoch keine exakte Antwort auf meine Frage fand, möchte ich hiermit konkret
nachfragen.

Meine Wohlverhaltensphase begann am 16.Dezember 2008

Nun habe ich mich mit allen zur Tabelle angemeldeten Gläubigern auf einen Vergleich einigen können....
alle haben einen Teil der Gesamtforderung erhalten. Alle zufrieden.
Auch die Gerichtskosten (all inklusive)  sind bezahlt.

auf Insolvenzbekanntmachungen bin ich schon zu finden.
Ich erhielt nun folgendes Schreiben vom Gericht.


Beschluss:


in dem am 16 Dez. 2008 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Name usw.
wird dem Schuldner vor Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung gemäß § 299 InsO
vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt, da die Verfahrenskosten vollständig beglichen und sämtliche
Tabellengläubiger nach Teilbefriedigung mit dem Schuldner das Erlöschen der Forderungen vereinbart haben.

Mit der Rechtskraft dieses Beschlusses ist das Amt des Treuhänders beendet.


So nun zur Frage : Wann endet die Abtretungserklärung?

Danke

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Der_Alte

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Re: vorzeitige RSB und nu?
« Antwort #1 am: 13. November 2012, 18:52:42 »

Spätestens am Tag der Rechtskraft der RSB. Das zuviel an den Treuhänder gezahlte Geld muss er nach Rechtskraft an den Schuldner zurückzahlen, da alle Kosten des Verfahrens beglichen sind.
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astronautic

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Re: vorzeitige RSB und nu?
« Antwort #2 am: 13. November 2012, 18:57:25 »

HI,

1. wann wäre denn der Tag der Rechtskraft?
2. Was wäre wenn ich nun nen neuen Job finde und mehr verdiene ? Wird das Geld dann gepfändet?

PS Das Amt des Treuhänder ist laut des Schreibens beendet.

Danke
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Der_Alte

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Re: vorzeitige RSB und nu?
« Antwort #3 am: 13. November 2012, 19:02:46 »

Lt. Schreiben endet das Amt des Treuhänders mit der Rechtskraft und die ist, weil kein anderer Hinweis vorliegt, in der Regel 14 Tage nach dem Beschluss.

Der Treuhänder wird bei einem neuen Arbeitgeber wohl nichts mehr pfänden, weil dann die Rechtskraft eingetreten ist und er das Amt nicht mehr ausübt.
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astronautic

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Re: vorzeitige RSB und nu?
« Antwort #4 am: 13. November 2012, 19:04:53 »

Danke für die schnelle Antwort.

Gibts nen passenden Link was ich was zum Thema Rechtskraft finde? Oder auch zur Abtretungserklärung?

verstehe nicht warum die nicht reinschreiben das die Abtretungserklärung auch endet.... denn die läuft ja eigentlich 6 Jahre ....

Danke!
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Der_Alte

  • Gast
Re: vorzeitige RSB und nu?
« Antwort #5 am: 13. November 2012, 19:20:42 »

Da das Amt des Treuhänders endet, endet automatisch auch die Abtretungserklärung. Sonst würde das doch gar keinen Sinn machen.
Sowas braucht man auch weder im Gesetz noch in Urteilen zu schreiben, weil es Selbstverständlichkeiten sind.

Ihre Gläubiger haben gegenüber dem Treuhänder und dem Gericht erklärt, keine Forderungen mehr gegen Sie zu haben. Die Verfahrenskosten sind bezahlt. Warum also soll die Abtretung weiterlaufen und wer sollte das Geld entgegen nehmen. Die Abtretung wäre, da es sich um Ihr Geld handelt, nur ein "Sparbuch", denn am Ende der 6 Jahre müsste Ihnen alles zurückgezahlt werden. Und es gibt keinen, der das Geld entgegen nehmen könnte, denn der Treuhänder darf es nicht mehr und für lau od Spaß macht der das bestimmt nicht.

Freuen Sie sich auf den 14. Tag, nachdem der Beschluss erlassen wurde und teilen Sie dem Treuhänder die Kontonummer mit, auf das er den Überschuss überweisen soll.
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astronautic

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Re: vorzeitige RSB und nu?
« Antwort #6 am: 15. November 2012, 14:01:51 »

danke erstmal....

ich dachte die Abtretungserklärung läuft weiter wegen der 6 Jahre und da viele im Internet schreiben das sie trotz RSB noch gepfändet werden.....

Überschuss gibt es nur wenn je gepfändet wurde richtig? War selbst immer unter der Pfändungsgrenze.....

grüße
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